Ist das Siegesdenkmal ein Zeichen von Freundschaft?

Warum die geplanten Informationsplaketten am Siegesdenkmal nicht ausreichen.

Das Freiburger Siegesdenkmal

Am nörd­li­chen Ende der Freiburger Innenstadt, steht Victoria, herr­schaft­lich einen Lorbeerkranz über die Truppenteile des wer­den­den deut­schen Kaiserreichs erhe­bend, als Versinnbildlichung des Sieges des nord­deut­schen Bundes und sei­ner süd­deut­schen Verbündeten über Frankreich im deutsch-fran­zö­si­schen Krieg. 2017, bei­nahe 150 Jahre nach dem deutsch-fran­zö­si­schen Krieg wurde das Denkmal wie­der auf­ge­stellt. Das erneute Aufstellen scheint auf den ers­ten Blick ahis­to­risch und unzeit­ge­mäß. Das Denkmal ent­stand nur wenige Jahre nach dem Krieg im Zeitalter der natio­na­lis­ti­schen Ideologien in Europa, die Europa in den Abgrund des 1. Weltkriegs stürz­ten. Die natio­na­lis­ti­sche Idee, die aus dem Denkmal spricht, ver­lor schließ­lich nach der Katastrophe des Nazi-Regimes für den Großteil der Gesellschaft seine Anziehung. Daher über­rascht die erneute Auf- und Umstellung des Siegesdenkmals im Zuge des Umbaus des Verkehrsknotens. Jedoch wurde im März 2018 vom Stadtrat beschlos­sen, das Denkmal mit einer Informationsplakette zu ver­se­hen. „Das his­to­ri­sche Siegesdenkmal soll uns dazu anhal­ten, Nationalismus und Krieg dau­er­haft zu über­win­den und uns aktiv für Frieden und Völkerverständigung ein­zu­set­zen.“ soll es auf  der Plakette hei­ßen. In der Pressemitteilung der Stadt steht „Historischer Kontext soll deut­lich wer­den“. Diese his­to­ri­sche Einordnung ist sinn­voll und not­wen­dig, über­rascht zugleich vor allem jedoch dadurch, dass der Beschluss erst nach der Neu-Errichtung des Denkmals geschlos­sen wurde. Noch frag­wür­di­ger und pro­ble­ma­ti­scher jedoch ist die Beibehaltung des Namens „Siegesdenkmal“, ja sie schwächt die Intention der his­to­ri­schen Aufarbeitung des Siegesdenkmals durch die geplante Plakette.
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Freiburg braucht Milieuschutzgebiete

Der feh­lende Wohnraum in Freiburg treibt die Miet- und Kaufpreise in die Höhe. Dadurch wird es für Hausbesitzer leich­ter, ihren Gewinn zu erhö­hen. Zum Beispiel kön­nen der­zeit 11 % der Modernisierungskosten auf die jähr­li­che Miete auf­ge­schla­gen wer­den. Das heißt, dass man sein Haus so auch über­mä­ßig sanie­ren kann, soge­nannte Luxussanierung.
Indem Miet- in Eigentumswohnungen umge­wan­delt wer­den, kön­nen Hausbesitzer die hohen Kaufpreise nut­zen und so die ein­zel­nen Wohnungen im Haus Stück für Stück mit maxi­ma­lem Gewinn ver­kau­fen. Nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen haben die Mieter 3 Jahre Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Sie müs­sen in vie­len Fällen jedoch mit der maxi­mal mög­li­chen Mieterhöhungen rech­nen, da die neuen Eigentümer die hohen Kaufpreise refi­nan­zie­ren müs­sen.
Beide Fälle, also der Umwandlung wie auch der Modernisierung mit bau­li­chen Veränderungen müs­sen von der Gemeinde geneh­migt wer­den. Diese Genehmigung darf die Stadt nur dann ver­wei­gern, wenn es für das Gebiet, indem sich das Haus befin­det, eine Erhaltungssatzung gibt. Das heißt, die Stadt kann etwas gegen die Mietsteigerungen durch Umwandlung und Modernisierung tun, wenn sie beson­ders betrof­fene Gebiete mit einer Erhaltungssatzung schützt.
Es gibt 3 Arten von Erhaltungssatzungen:

  • Städtebauliche Erhaltung. Diese Art kann man als Denkmalschutz für ein Gebiet umschrei­ben.
  • Milieuschutz. Dieser dient dazu die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Quartiers (Milieus) zu erhal­ten.
  • Bei städ­te­bau­li­chen Umstrukturierungen.

Milieuschutzsatzungen wir­ken der Gentrifizierung ent­ge­gen, also dem Effekt, dass Bewohner sich ihren Stadtteil mit der Zeit finan­zi­ell nicht mehr leis­ten kön­nen. Müssen viele Bewohner ihren Stadtteil ver­las­sen, ändert sich das Milieu und damit die Eigenart des Stadtteils.
Die SPD Stühlinger hat daher dem Oberbürgermeister einen Brief geschrie­ben, um zusam­men mit der Verwaltung ein Vorgehen zu ent­wi­ckeln, wie in Freiburg Milieuschutz ein­ge­führt wer­den kann. Außerdem haben wir die Aktion gestar­tet, Gentrifizierung zu doku­men­tie­ren:
https://stühlinger-magazin.de/leerstand-gentrifizierung/
Mit Ihrer Hilfe wol­len wir außer Leerstand doku­men­tie­ren, lesen Sie dazu bitte auch unse­ren Aufruf.

Für mehr Hintergründe und Beispiele, wie andere Städte mit Milieuschutz umge­hen, lesen Sie bitte unse­ren aus­führ­li­chen Artikel.

100 Jahre Frauenwahlrecht

August Bebel, Quelle: https://​www​.dhm​.de/​l​e​m​o​/​b​i​o​g​r​a​f​i​e​/​a​u​g​u​s​t​-​b​e​bel

Es ist ein Tag der Freude, das Wahlrecht der Frau jährt sich zum 100. Mal. Einen nicht uner­heb­li­chen Beitrag dazu steu­erte sei­ner­zeit die SPD bei. Doch es war ein lan­ger Weg bis zu die­sem mehr als not­wen­di­gen Gesetz, das Frauen all­ge­mei­nes Wahlrecht zuge­stand. 1908 durf­ten voll­jäh­rige Frauen im gan­zen Kaiserreich erst­mals Mitglied einer poli­ti­schen Partei wer­den. Im glei­chen Jahr beschlos­sen die Sozialdemokraten, dass alle Mitglieder der sozia­lis­ti­schen Frauenbewegung ver­pflich­tet seien, die Mitgliedschaft der SPD zu erwer­ben und somit die selb­stän­di­gen Frauenbildungsvereine auf­ge­löst wer­den soll­ten. Die Frauen setz­ten sich aber wei­ter dafür ein, dass sie ihre Lese- und Diskussionsabende wei­ter­füh­ren konn­ten. Dies wurde erlaubt und auch die sozia­lis­ti­schen Frauenkonferenzen vor den Parteitagen durf­ten wei­ter­hin statt­fin­den. Frauen wur­den nach und nach in der SPD immer mehr mit­ein­be­zo­gen und erhiel­ten Posten als Sekretärin, wodurch die Frauenbewegung mit der Partei immer stär­ker zusam­men­wuchs.
Das Frauenwahlrecht ist eng ver­bun­den mit dem Namen des Genossen August Bebel. Er schrieb 1879 einen Bestseller mit dem Titel „Die Frau und der Sozialismus“ und kämpfte mit ihm für die Gleichberechtigung. Bebel war den Menschen sei­ner Zeit vor­aus und das nicht nur den Männern, son­dern auch den Frauen. Er ver­trat die Auffassung, dass „was für die Arbeiterklasse recht ist“, also all­ge­meine, geheime Wahlen, für Frauen nicht „unrecht“ sein kann. Er war fest davon über­zeugt, dass durch das Wahlrecht auch die Unmündigkeit der Frau sin­ken würde und dadurch das Bewusstsein für Pflichten ent­ste­hen könnte. Im Kontrast zur zeit­ge­nös­si­schen Meinung, dass das Wahlrecht der Frauen zu Streit in Familien füh­ren würde, war August Bebel ande­rer Meinung.
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Missliche Aufklärung der jüdischen Geschichte Freiburgs

Wegweiser zum Ort der Deportation der Freiburger Juden auf dem Platz der alten Synagoge

Pünktlich zum Ende der Badesaison errich­tete die Stadt Freiburg am Platz der alten Synagoge Informationstafeln über des­sen Bedeutung frü­her und heute als Mahnmal. Die Wahl des Platzes ist etwas frag­wür­dig. Die Tafeln ste­hen nah genug an der Synagoge, so dass man sich den­ken könnte, da bestünde ein Zusammenhang, aber auch weit genug weg, um sie zu igno­rie­ren. Aber immer­hin ste­hen sie da und es wird gebe­ten, nicht im Wasser zu plan­schen oder zu spie­len, da es eine Gedenkstätte sei. Nun kann man sich fra­gen, warum es über­haupt so lange dau­erte bis diese Tafeln auf­ge­stellt wur­den. Bei einer logi­schen Planung des Denkmals hätte auf­fal­len müs­sen, dass Menschen, beson­ders im Sommer, sich gerne im Wasser abküh­len. Doch abge­se­hen von den mensch­li­chen Bedürfnissen, bei denen sich die Menschen stets am nächs­ten zu sein schei­nen, stellt sich die Frage, warum nicht von Anfang an Informationstafeln auf­ge­stellt wur­den, die über die schlim­men Ereignisse in Freiburg infor­mie­ren und erklä­ren, warum die­ses Denkmal gebaut wurde.
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Halbzeit beim Projekt der Freiburger „Stadtpolizei“

Das Auto der Stadtpolizei, © Ramon Oswald

Hinter dem sper­ri­gen Namen Vollzugsdienst der Polizeibehörde ver­birgt sich Freiburgs kom­mu­nale Polizei. Nachdem vor 5 Jahren die Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes als städ­ti­sche Polizei noch geschei­tert war, wurde im ver­gan­ge­nen Jahr ein neuer Anlauf genom­men. Der Auslöser war, dass die Kriminalität in Freiburg über dem Landesdurchschnitt lag. In einer Vereinbarung mit dem Land wurde die Landespolizei per­so­nell in Freiburg auf­ge­stockt und die Stadt führte eine kom­mu­nale Polizei ein. Die Idee der kom­mu­na­len Polizei ist, dass diese sich haupt­säch­lich um Ordnungswidrigkeiten küm­mert und vor allem prä­ven­tiv tätig wird. Straftäter wer­den immer der Landespolizei über­ge­ben, mit der man eng zusam­men­ar­bei­tet. Kommunale Polizisten kön­nen an Brennpunkten ver­stärkt zum Einsatz kom­men, wäh­rend die Landespolizei ent­las­tet wird und mehr Kapazitäten für z.B. die Ermittlung bei Strafverfahren bekommt. Die kom­mu­nale Polizei hat die­sel­ben Befugnisse wie die Landespolizei, sie trägt daher auch eine blaue Uniform. Sie hat jedoch weder Schlagstöcke noch Schusswaffen, kann daher nicht in allen Fällen ein­grei­fen. Zum eige­nen Schutz tra­gen die Polizisten eine Schutzweste und Pfefferspray.
Freiburgs „Stadtpolizei“ ist erst ein­mal als Projekt auf zwei Jahre ange­legt. Zur Halbzeit des Projekts hat das Stühlinger Magazin mit Polizisten in der Innenstadt gespro­chen und sich mit dem Leiter der Stadtpolizei, Ramon Oswald, getrof­fen, um eine Zwischenbilanz zu zie­hen.
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Melden Sie uns Missstände auf dem Freiburger Wohnungsmarkt!

In und auch um Freiburg ist das Angebot an Wohnungen extrem knapp, den­noch gibt es Leerstand. Das geringe Wohnungsangebot ver­lei­tet Hausbesitzer dazu, die Mieten maxi­mal zu erhö­hen oder ihren Gewinn durch Sanierungen oder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu maxi­mie­ren. Dagegen kann die Stadt in gewis­sem Umfang etwas tun, indem sie für beson­ders betrof­fene Stadtgebiete Erhaltungssatzungen ein­führt.
Unser Anliegen ist, dass der Gemeinderat und die Stadtverwaltung sehen, was in der Stadt der­zeit pas­siert, wo es in kur­zer Zeit viele Hausverkäufe gibt, wo Eigentumswohnungen ent­ste­hen, wo es Luxussanierungen gibt und wo Wohnungen leer ste­hen. Dazu brau­chen wir Ihre Mithilfe!:
Melden Sie dem Stühlinger Magazin aus dem gan­zen Stadtgebiet Fälle von

  • über­zo­ge­nen Mieterhöhungen (auch für Kleingewerbe)
  • Leerstand
  • über­teu­erte Sanierung
  • Umwandlung in Eigentumswohnungen
  • Mieten, die deut­lich über dem Mietspiegel lie­gen
  • Verkauf von Häusern

indem Sie uns eine Email an unsere Redaktionsadresse schrei­ben:
redaktion@stühlinger-magazin.de
Wir garan­tie­ren Ihnen als Presseorgan Anonymität, da wir unsere Quellen nicht nen­nen müs­sen.
Mit Ihrer Hilfe möch­ten wir drei Listen erstel­len und sie best­mög­lich aktu­ell hal­ten:

Wir wol­len keine Hexenjagd, son­dern doku­men­tie­ren was in unse­rer Stadt und auf unse­rem Wohnungsmarkt pas­siert. Wir wer­den daher jede Information gewis­sen­haft über­prü­fen und ent­schei­den, ob eine Veröffentlichung gerecht­fer­tigt ist. Wir wer­den nur das ver­öf­fent­li­chen, was sie uns als Hinweisgeber erlau­ben.

Neues Recht für Sammelklagen für Verbraucher

Dieser Artikel ist für alle vom Dieselskandal betrof­fe­nen Leser wich­tig, denn gerade noch recht­zei­tig, bevor die Verfehlungen der Autobauer bei den Diesel-Abgaswerten ver­jäh­ren, hat das Parlament die von der SPD ein­ge­brachte Musterfeststellungsklage beschlos­sen. Sie tritt am 1. November in Kraft.
Worum geht es? Wenn ein Hersteller eines Produkts gegen Gesetze ver­stößt, z.B. indem sein Produkt gif­tige Stoffe ent­hält, kann man als Betroffener den Hersteller auf Schadenersatz ver­kla­gen. Jedoch muss das bis­her jeder Betrof­fene ein­zeln. Da die meis­ten Produkte maschi­nell gefer­tigt wer­den, sind viele Personen genau gleich betrof­fen. Aktu­ell muss also noch jeder Autobesitzer den Hersteller ein­zeln ver­kla­gen, auch wenn es zum sel­ben Sachverhalt bereits meh­rere Urteile gibt. Es ist also sinn­voll, dass die Gerichte ein­ma­lig fest­stel­len, dass es einen Gesetzesver­stoß bei einem Produkt gab und dass alle Betroffenen ent­schä­digt wer­den kön­nen.
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