Neues Recht für Sammelklagen für Verbraucher

Die­ser Arti­kel ist für alle vom Die­sel­skan­dal betrof­fe­nen Leser wich­tig, denn gera­de noch recht­zei­tig, bevor die Ver­feh­lun­gen der Auto­bau­er bei den Die­sel-Abgas­wer­ten ver­jäh­ren, hat das Par­la­ment die von der SPD ein­ge­brach­te Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge beschlos­sen. Sie tritt am 1. Novem­ber in Kraft.
Worum geht es? Wenn ein Her­stel­ler eines Pro­dukts gegen Geset­ze ver­stößt, z.B. indem sein Pro­dukt gif­ti­ge Stof­fe ent­hält, kann man als Betrof­fe­ner den Her­stel­ler auf Scha­den­er­satz ver­kla­gen. Jedoch muss das bis­her jeder Betrof­fe­ne ein­zeln. Da die meis­ten Pro­duk­te maschi­nell gefer­tigt wer­den, sind vie­le Per­so­nen genau gleich betrof­fen. Aktu­ell muss also noch jeder Auto­be­sit­zer den Her­stel­ler ein­zeln ver­kla­gen, auch wenn es zum sel­ben Sach­ver­halt bereits meh­re­re Urtei­le gibt. Es ist also sinn­voll, dass die Gerich­te ein­ma­lig fest­stel­len, dass es einen Gesetzesver­stoß bei einem Pro­dukt gab und dass alle Betrof­fe­nen ent­schä­digt wer­den kön­nen.
wei­ter­le­sen