Stadtweite Einführung von Erhaltungssatzungen

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­meis­ter Horn,
die Frei­bur­ger SPD setzt sich seit 2 Jah­ren für die Ein­füh­rung von Erhal­tungs­sat­zun­gen im gan­zen Stadt­ge­biet ein. Wir von der SPD des Stadt­teils Stüh­lin­ger haben dies­be­züg­lich bereits über die SPD-Gemein­de­rats­frak­ti­on eine Anfra­ge an den Bau­bür­ger­meis­ter Herrn Dr. Haag gestellt. Die Ant­wort war, dass es der­zeit kei­ne Not­wen­dig­keit gäbe, im Stüh­lin­ger eine Er­haltungssatzung zu erlas­sen.
Wir kön­nen die­se Ant­wort aus zwei Grün­den nicht nach­voll­zie­hen:

  1. Wir sehen aktu­ell eine star­ke Gen­tri­fi­zie­rung des Alt-Stüh­lin­gers mit Luxussanierun­gen, Ver­käu­fen zu Höchst­prei­sen, Umwand­lung von Miet­wohn­raum in Eigen­tum etc. Wir haben bereits eine Lis­te mit den betrof­fe­nen Objek­ten erstellt, von denen wir Kennt­nis haben.
  2. Wir haben uns das Gut­ach­ten, das der Ant­wort von Herrn Dr. Haag zugrun­de liegt, ge­nau ange­schaut und uns mit dem dafür zustän­di­gen Amt APS in Ver­bin­dung gesetzt. Es hat sich her­aus­ge­stellt, dass die Stu­die nur Stadt­tei­le Frei­burgs mit­ein­an­der ver­gleicht, es daher zu der para­do­xen Situa­ti­on kommt, dass die Stu­die Stadt­ge­bie­te Frei­burgs als unauf­fäl­lig aus­gibt, wäh­rend dort der Sied­lungs­druck den­noch höher ist als in jedem Stadt­teil von z. B. Mainz. Den Machern der Stu­die ist kein Vor­wurf zu ma­chen, denn es wur­de ihnen kei­ne sta­tis­ti­sche Metho­de vor­ge­ge­ben, nach der die Stu­die zu erstel­len war.

Im Gespräch mit dem Lei­ter des APS, Herrn Staib­le, wur­de klar, dass es für die Stadtverwal­tung Neu­land ist, meh­re­re oder groß­flä­chi­ge Erhal­tungs­sat­zun­gen zu betreu­en. Wir haben uns dar­auf­hin ange­schaut, wie ande­re Städ­te Erhal­tungs­sat­zun­gen aus­wei­sen und die­se ver­wal­ten. Am Bei­spiel von z. B. Ber­lin Neu­kölln oder Mün­chen sieht man, dass man mit­tels Erhaltungs­satzungen Druck und Spe­ku­la­tio­nen aus dem Woh­nungs­markt neh­men kann. Wir sind davon über­zeugt, dass Frei­burg Erhal­tungs­sat­zun­gen braucht, nicht nur im Stüh­lin­ger. Die Recht­sprechung dazu ist recht ein­deu­tig: Muss ein Mie­ter aus sei­ner Woh­nung aus­zie­hen, hat aber kei­ne Mög­lich­keit im sel­ben Stadt­teil eine gleich­wer­ti­ge Woh­nung zu fin­den, hat die Stadt ein berech­tig­tes Inter­es­se ein Milieu­schutz­ge­biet ein­zu­rich­ten.
Daher sehen wir die Not­wen­dig­keit als auch die Umsetz­bar­keit von Erhal­tungs­sat­zun­gen ge­geben. Uns ist klar, dass dies neue Per­so­nal­kos­ten und Auf­ga­ben in der Ver­wal­tung mit sich bringt und die Ver­wal­tung dar­auf vor­be­rei­tet sein muss.
Wir möch­ten, dass Poli­tik und Ver­wal­tung gemein­sam das The­ma ange­hen und bit­ten Sie da­her um ein Gespräch mit Ihnen, Herrn Dr. Haag und Herrn Staib­le vom APS. In die­sem Ge­spräch möch­ten wir Ihnen unse­re aktu­el­le Lis­te mit Gen­tri­fi­zie­rungs­ob­jek­ten zei­gen und vor­stellen, wie ande­re Städ­te in Deutsch­land mit Erhal­tungs­sat­zun­gen umge­hen und uns austau­schen, wie und in wel­chem Zeit­rah­men Erhal­tungs­sat­zun­gen nicht nur beschlos­sen, son­dern auch umge­setzt wer­den kön­nen.

Uwe Stöhr, Vor­sit­zen­der SPD Stüh­lin­ger