Warum tickt der Osten anders?

Der Osten, schön saniert und trotz­dem teils leer.

Ein Redaktionsmitglied des Stühlinger Magazins wird als Ex-Ossi oft damit kon­fron­tiert, was denn in sei­ner alten Heimat los ist. Zum Tag der deut­schen Einheit hat er daher einen län­ge­ren Artikel geschrie­ben, durch den viel­leicht klar wird, warum es sol­che Unterschiede in den Ansichten und Denkweisen zwi­schen Ost- und Westdeutschen gibt.

Infoveranstaltung zu Impfangst und Impfmüdigkeit am 23. 9. in der Hebelschule

In Deutschland sin­ken in den letz­ten Jahren die Quote an geimpf­ten Kindern selbst bei hoch anste­cken­den Krankheiten wie Masern. Mit unse­rer Veranstaltung am 23. 9. wol­len wir infor­mie­ren, wel­che Faktoren sowohl die ver­brei­tete Impfangst, als auch die wach­sende Impfmüdigkeit in Deutschland, vor allem aber auch in Freiburg, befeu­ern. Welche Gefahren birgt das Impfen und wel­che birgt das Nicht-Impfen? Diese Fragen wol­len wir wis­sen­schaft­lich fun­diert und im Kontext der aktu­el­len gesetz­li­chen und poli­ti­schen Lage erör­tern, um zu einem auf­ge­klär­ten Diskurs bei­zu­tra­gen. Die Referenten sind:

  • Prof. Dr. Philipp Henneke (Sektionsleiter Pädiatrische Infektiologie und Rheumatologie)
  • Birgit Wiloth-Sacherer (Landesgeschäftsführerin des Badischen Roten Kreuzes)
  • Diskussionsleitung: Dr. Philipp Kolb, Virologe und Stellvertretender Vorsitzender der Stühlinger SPD

Erklärung unserer Europaabgeordneten zur Reform des EU-Urheberrechts

Am 12.9. hat das Europaparlament über das neue EU-Urheberrecht abge­stimmt. In der ver­ab­schie­de­ten Form wer­den in Zukunft wahr­schein­lich soge­nannte Upload-Filter ein­ge­setzt wer­den müs­sen. Das sind Computerprogramme, die auto­ma­tisch alles Scannen was z.B. Nutzer von sozia­len Netzwerken hoch­la­den. Diese Filter erken­nen jedoch immer wie­der Fotos und Videos falsch, da Computerprogramme weder Ironie noch Satire ken­nen. Somit  sind Upload-Filter eine Art Zensur. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist daher auch fest­ge­schrie­ben, dass man ver­pflich­tende Upload-Filtern ablehnt.
Warum unsere Europaabgeordnete den­noch dem Entwurf zuge­stimmt hat, erklärt sie in einer Sonderausgabe ihres Magazin Europa Aktuell. Wie das EU-Gesetzgebungsverfahren wei­ter geht wird sie auf Ihrer Webseite berich­ten.

Nach angekündigtem Hausverkauf nahmen die Mieter ihr Schicksal mithilfe des Mietersyndikats selbst in die Hand

Es gibt sie doch: Vermieter; die Artikel 14 Absatz (2) des Grundgesetzes beher­zi­gen. Da heißt es näm­lich: „Eigentum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit die­nen.“ Eine sol­che Erfahrung mach­ten jeden­falls die MieterInnen in der Guntramstraße 38.
Guntramstraße 38
Guntramstraße 38

Über Jahre hin­weg haben die Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, den Altbau mit Vorder- und Hinterhaus zu einem fai­ren Preis ver­mie­tet, not­wen­dige Reparaturen immer gleich erle­digt und das Haus ins­ge­samt in Schuss gehal­ten. Doch Ende Februar erhiel­ten die MieterInnen die Nachricht, dass das Haus ver­kauft wer­den sollte. Schon zwei Tage spä­ter mel­dete sich ein Makler, um Besichtigungstermine für Kaufinteressenten zu ver­ein­ba­ren.

Mit Hilfe des Mietersyndikats wurde eine Lösung gefun­den. Wie genau, kön­nen Sie im aktu­el­len Magazin nach­le­sen, das nun online steht.

Der barrierefreie Ausbau des Hauptbahnhofes kommt voran

Die jah­re­lan­gen Bemühungen der DB, der Stadt, von Politik und Vereinen waren erfolg­reich, so dass es nun eine kon­krete Planung und einen Zeitplan für den bar­rie­re­freien Ausbau des Freiburger Hauptbahnhofs gibt. Einen Überblick über die Pläne gibt die Abbildung. Der Umbau glie­dert sich aus pla­nungs­recht­li­chen Gründen in 3 Maßnahmen, die jedoch mög­lichst zeit­gleich umge­setzt wer­den sol­len:

Die 3 Maßnahmen in der Übersicht: Rot ist die Lage der neuen Nordunterführung zwi­schen Bahnhofsgebäude und Wentzingerstraße. Blau umrahmt sind die umzu­bau­en­den Bahnsteige, Gelb umrahmt ist das bis­he­rige Dach des Bahnsteigs der Gleise 4/5. Bildquelle: DB Station & Service AG
  1. Barrierefreie Erschließung der Nordunterführung. Die Nordunterführung geht der­zeit nur von Gleis 1 bis 7. Zum Gleis 8 und wei­ter zur Wentzingerstraße kann man nicht lau­fen. Zudem ist er nicht behin­der­ten­ge­recht aus­ge­baut. Daher nut­zen die Unterführung nur wenige Reisende und im Berufsverkehr ist die, eben­falls nicht bar­rie­re­frei aus­ge­baute, Südunterführung regel­mä­ßig über­füllt. Mit der neuen Nordunterführung wer­den somit gleich meh­rere Probleme gelöst:
    • Der Bahnhof ist aus dem Nord-Stühlinger schnel­ler über die dann durch­ge­hende Unterführung erreich­bar. Der Eingang von der Wentzingerstraße hat aus Platzgründen keine Rampe, aber eine Treppe und einen Aufzug.
    • Parallel zu den Fahrstühlen der Stadtbahnbrücke (die, so wie sie sind, erhal­ten wer­den) gibt es dann auf jedem Bahnsteig einen zwei­ten Fahrstuhl. So ist sicher­ge­stellt, dass auch bei einer Havarie jeder Bahnsteig behin­der­ten­ge­recht erreich­bar ist. Außerdem ver­kürzt sich die Umsteigezeit erheb­lich, denn Personen, die keine Treppen stei­gen kön­nen und z. B. in der 1. Klasse eines Zuges am Nordende des Bahnsteigs aus dem Zugsteigen, müs­sen der­zeit bis zu 300 m bis zur Stadtbahnbrücke lau­fen, dort den Fahrstuhl neh­men und danach evtl. wie­der 300 m nach Norden lau­fen, wenn dort ihr Waggon des neuen Zuges ist.
    • Durch zwei durch­ge­hende Unterführungen kommt man auch im Berufsverkehr gut durch den Bahnhof und ohne Drängeln zum Zug.
  2. Anpassung der Gleise 4 bis 8. Nach dem Ausbau der Breisgau S‑Bahn im Rahmen des Projekts BSB 2020 fah­ren auf allen Linien elek­trisch ange­trie­bene Züge. Alle Gleise der S‑Bahnlinien wer­den daher auf ein ein­heit­li­ches Niveau die­ser neuen Züge umge­baut. Beim Umbau der Bahnsteige wer­den auch die Treppenanlagen zu den Unterführungen auf den neu­es­ten Stand gebracht. Die Gleise 1 bis 3 sind bereits für den Fernverkehr aus­ge­baut.
  3. Neubau des Dachs des Bahnsteigs der Gleise 4/5. Wie man in der Abbildung sieht, ist das Dach zu kurz. Außerdem ist es mit Holzbalken gebaut, die bereits mit Stahlträgern gesi­chert wer­den muss­ten. Daher wird es durch ein län­ge­res Dach aus Stahl ersetzt.

Alle Maßnahmen zusam­men sol­len ca. 20 Mio. € kos­ten. Der Gemeinderat hat im Mai zuge­stimmt, einen Anteil an den wei­te­ren Planungskosten zu leis­ten. Der Plan soll 2019 fer­tig wer­den. Danach wird es eine Bürgerbeteiligung geben um die Pläne zu ver­fei­nern. Das Stühlinger Magazin wird Sie dar­über auf dem Laufenden hal­ten. Darauf folgt ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt. Die Pläne lie­gen dann öffent­lich aus und jeder Betroffene kann seine Einwände schrift­lich ein­brin­gen. Am Ende wird der Plan fest­ge­stellt und wenn es dage­gen keine Klagen gibt, könnte ab 2022 Baurecht bestehen. Wann schluss­end­lich gebaut wer­den kann, hängt von den Ausschreibungen der Bauleistungen, Fördermitteln und der Planung des Fahrplans ab (denn es müs­sen Gleise gesperrt wer­den). Aktuell geht die Bahn von einem mög­li­chen Baubeginn 2024 aus.

Neues Recht für Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit

Die Regierungsbildung hat lange gedau­ert, es wird also Zeit die ver­ein­bar­ten Ziele umzu­set­zen. Zwei ihrer Ziele konnte die SPD bereits umset­zen, auch wenn dies in der Diskussion um die Asylpolitik etwas unter­ging: Die Musterfeststellungsklage, damit unter ande­rem Autobesitzer, die von den Dieselbetrügereien betrof­fen sind, doch noch zu ihrem Recht kom­men, und das Rückkehrrecht aus Teilzeit.
Die Hälfte aller berufs­tä­ti­gen Frauen arbei­ten aktu­ell in Teilzeit, bei den allein­er­zie­hen­den Frauen sind es drei­vier­tel und auch immer mehr Männer ent­schei­den sich tem­po­rär für Teilzeit. Das aktu­elle Teilzeit- und Befristungsgesetz ermög­licht es, aus einer Vollzeitstelle in Teilzeit zu wech­seln, eine Rückkehrrecht gibt es hin­ge­gen nicht. Wenn man z.B. eine Pflegefall in der Familie hat und daher auf Teilzeit redu­ziert, kann man spä­ter nicht wie­der ohne Weiteres in Vollzeit zurück­keh­ren. Dabei sind viele Gründe für Teilzeit zeit­lich begrenzt, die meis­ten ArbeitnehmerInnen möch­ten danach in Vollzeit zurück­keh­ren und in letz­ter Konsequenz ist Wirtschaft für die Menschen da. In der ver­gan­ge­nen Großen Koalition konnte sich die SPD lei­der nicht mit dem Thema durch­set­zen, inso­fern war es in den Verhandlungen zur aktu­el­len GroKo klar, dass die SPD sich dies­be­züg­lich nicht mehr hin­hal­ten lässt.
Konkret haben ab 2019 nun alle ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern die Möglichkeit für 1 bis maxi­mal 5 Jahre in Teilzeit zu gehen und dar­aus in Vollzeit zurück­zu­keh­ren. Dies muss man sei­nem Betrieb vor­her ankün­di­gen ohne jedoch Gründe für die Teilzeit nen­nen zu müs­sen. Während der Teilzeit kann man die Dauer der Teilzeit nicht mehr ver­än­dern. Wenn der Betrieb sich nicht in der Lage sieht, eine Vollzeitstelle nach der Teilzeit anzu­bie­ten, muss er das bewei­sen. Folgt der Betriebsrat der Beweisführung, kann der Betrieb die Rückkehr in Vollzeit wei­ter­hin ableh­nen. Bei Betrieben zwi­schen 45 und 200 Mitarbeitern hat nur jeder 15. Mitarbeiter das Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Die Grenze mit 45 Mitarbeitern ist so gewählt, dass klei­nere Betriebe dadurch keine Probleme bekom­men, denn wenn z.B. in einem Betrieb mit 10 Angestellten eine Person für 2 Jahre nur zu 50 % arbei­tet, fehlt diese Arbeitszeit dem Betrieb. Der kann jeman­den für diese 2 Jahre befris­tet mit einer 50 %-Stelle anstel­len, doch danach muss er diese Person womög­lich wie­der ent­las­sen. Es ist daher nicht beson­ders attrak­tiv, sol­che Vertretungsstellen in klei­nen Firmen anzu­neh­men, so dass es sein kann, dass die Firma keine Person für die Vertretungsstelle fin­det.