Nach angekündigtem Hausverkauf nahmen die Mieter ihr Schicksal mithilfe des Mietersyndikats selbst in die Hand

Es gibt sie doch: Ver­mie­ter; die Arti­kel 14 Absatz (2) des Grund­ge­set­zes beher­zi­gen. Da heißt es näm­lich: „Eigen­tum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Woh­le der All­ge­mein­heit die­nen.“ Eine sol­che Erfah­rung mach­ten jeden­falls die Mie­te­rIn­nen in der Gun­tram­stra­ße 38.
Guntramstraße 38
Gun­tram­stra­ße 38

Über Jah­re hin­weg haben die Eigen­tü­mer, eine Erben­ge­mein­schaft, den Alt­bau mit Vor­der- und Hin­ter­haus zu einem fai­ren Preis ver­mie­tet, not­wen­di­ge Repa­ra­tu­ren immer gleich erle­digt und das Haus ins­ge­samt in Schuss gehal­ten. Doch Ende Febru­ar erhiel­ten die Mie­te­rIn­nen die Nach­richt, dass das Haus ver­kauft wer­den soll­te. Schon zwei Tage spä­ter mel­de­te sich ein Mak­ler, um Besich­ti­gungs­ter­mi­ne für Kauf­in­ter­es­sen­ten zu ver­ein­ba­ren.

Mit Hil­fe des Mie­ter­syn­di­kats wur­de eine Lösung gefun­den. Wie genau, kön­nen Sie im aktu­el­len Maga­zin nach­le­sen, das nun online steht.