Es gibt sie doch: Vermieter; die Artikel 14 Absatz (2) des Grundgesetzes beherzigen. Da heißt es nämlich: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Eine solche Erfahrung machten jedenfalls die MieterInnen in der Guntramstraße 38.
Über Jahre hinweg haben die Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, den Altbau mit Vorder- und Hinterhaus zu einem fairen Preis vermietet, notwendige Reparaturen immer gleich erledigt und das Haus insgesamt in Schuss gehalten. Doch Ende Februar erhielten die MieterInnen die Nachricht, dass das Haus verkauft werden sollte. Schon zwei Tage später meldete sich ein Makler, um Besichtigungstermine für Kaufinteressenten zu vereinbaren.
Mit Hilfe des Mietersyndikats wurde eine Lösung gefunden. Wie genau, können Sie im aktuellen Magazin nachlesen, das nun online steht.