Die Regierungsbildung hat lange gedauert, es wird also Zeit die vereinbarten Ziele umzusetzen. Zwei ihrer Ziele konnte die SPD bereits umsetzen, auch wenn dies in der Diskussion um die Asylpolitik etwas unterging: Die Musterfeststellungsklage, damit unter anderem Autobesitzer, die von den Dieselbetrügereien betroffen sind, doch noch zu ihrem Recht kommen, und das Rückkehrrecht aus Teilzeit.
Die Hälfte aller berufstätigen Frauen arbeiten aktuell in Teilzeit, bei den alleinerziehenden Frauen sind es dreiviertel und auch immer mehr Männer entscheiden sich temporär für Teilzeit. Das aktuelle Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht es, aus einer Vollzeitstelle in Teilzeit zu wechseln, eine Rückkehrrecht gibt es hingegen nicht. Wenn man z.B. eine Pflegefall in der Familie hat und daher auf Teilzeit reduziert, kann man später nicht wieder ohne Weiteres in Vollzeit zurückkehren. Dabei sind viele Gründe für Teilzeit zeitlich begrenzt, die meisten ArbeitnehmerInnen möchten danach in Vollzeit zurückkehren und in letzter Konsequenz ist Wirtschaft für die Menschen da. In der vergangenen Großen Koalition konnte sich die SPD leider nicht mit dem Thema durchsetzen, insofern war es in den Verhandlungen zur aktuellen GroKo klar, dass die SPD sich diesbezüglich nicht mehr hinhalten lässt.
Konkret haben ab 2019 nun alle ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern die Möglichkeit für 1 bis maximal 5 Jahre in Teilzeit zu gehen und daraus in Vollzeit zurückzukehren. Dies muss man seinem Betrieb vorher ankündigen ohne jedoch Gründe für die Teilzeit nennen zu müssen. Während der Teilzeit kann man die Dauer der Teilzeit nicht mehr verändern. Wenn der Betrieb sich nicht in der Lage sieht, eine Vollzeitstelle nach der Teilzeit anzubieten, muss er das beweisen. Folgt der Betriebsrat der Beweisführung, kann der Betrieb die Rückkehr in Vollzeit weiterhin ablehnen. Bei Betrieben zwischen 45 und 200 Mitarbeitern hat nur jeder 15. Mitarbeiter das Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Die Grenze mit 45 Mitarbeitern ist so gewählt, dass kleinere Betriebe dadurch keine Probleme bekommen, denn wenn z.B. in einem Betrieb mit 10 Angestellten eine Person für 2 Jahre nur zu 50 % arbeitet, fehlt diese Arbeitszeit dem Betrieb. Der kann jemanden für diese 2 Jahre befristet mit einer 50 %-Stelle anstellen, doch danach muss er diese Person womöglich wieder entlassen. Es ist daher nicht besonders attraktiv, solche Vertretungsstellen in kleinen Firmen anzunehmen, so dass es sein kann, dass die Firma keine Person für die Vertretungsstelle findet.