100 Jahre Frauenwahlrecht

August Bebel, Quelle: https://​www​.dhm​.de/​l​e​m​o​/​b​i​o​g​r​a​f​i​e​/​a​u​g​u​s​t​-​b​e​bel

Es ist ein Tag der Freude, das Wahlrecht der Frau jährt sich zum 100. Mal. Einen nicht uner­heb­li­chen Beitrag dazu steu­erte sei­ner­zeit die SPD bei. Doch es war ein lan­ger Weg bis zu die­sem mehr als not­wen­di­gen Gesetz, das Frauen all­ge­mei­nes Wahlrecht zuge­stand. 1908 durf­ten voll­jäh­rige Frauen im gan­zen Kaiserreich erst­mals Mitglied einer poli­ti­schen Partei wer­den. Im glei­chen Jahr beschlos­sen die Sozialdemokraten, dass alle Mitglieder der sozia­lis­ti­schen Frauenbewegung ver­pflich­tet seien, die Mitgliedschaft der SPD zu erwer­ben und somit die selb­stän­di­gen Frauenbildungsvereine auf­ge­löst wer­den soll­ten. Die Frauen setz­ten sich aber wei­ter dafür ein, dass sie ihre Lese- und Diskussionsabende wei­ter­füh­ren konn­ten. Dies wurde erlaubt und auch die sozia­lis­ti­schen Frauenkonferenzen vor den Parteitagen durf­ten wei­ter­hin statt­fin­den. Frauen wur­den nach und nach in der SPD immer mehr mit­ein­be­zo­gen und erhiel­ten Posten als Sekretärin, wodurch die Frauenbewegung mit der Partei immer stär­ker zusam­men­wuchs.
Das Frauenwahlrecht ist eng ver­bun­den mit dem Namen des Genossen August Bebel. Er schrieb 1879 einen Bestseller mit dem Titel „Die Frau und der Sozialismus“ und kämpfte mit ihm für die Gleichberechtigung. Bebel war den Menschen sei­ner Zeit vor­aus und das nicht nur den Männern, son­dern auch den Frauen. Er ver­trat die Auffassung, dass „was für die Arbeiterklasse recht ist“, also all­ge­meine, geheime Wahlen, für Frauen nicht „unrecht“ sein kann. Er war fest davon über­zeugt, dass durch das Wahlrecht auch die Unmündigkeit der Frau sin­ken würde und dadurch das Bewusstsein für Pflichten ent­ste­hen könnte. Im Kontrast zur zeit­ge­nös­si­schen Meinung, dass das Wahlrecht der Frauen zu Streit in Familien füh­ren würde, war August Bebel ande­rer Meinung.
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Missliche Aufklärung der jüdischen Geschichte Freiburgs

Wegweiser zum Ort der Deportation der Freiburger Juden auf dem Platz der alten Synagoge

Pünktlich zum Ende der Badesaison errich­tete die Stadt Freiburg am Platz der alten Synagoge Informationstafeln über des­sen Bedeutung frü­her und heute als Mahnmal. Die Wahl des Platzes ist etwas frag­wür­dig. Die Tafeln ste­hen nah genug an der Synagoge, so dass man sich den­ken könnte, da bestünde ein Zusammenhang, aber auch weit genug weg, um sie zu igno­rie­ren. Aber immer­hin ste­hen sie da und es wird gebe­ten, nicht im Wasser zu plan­schen oder zu spie­len, da es eine Gedenkstätte sei. Nun kann man sich fra­gen, warum es über­haupt so lange dau­erte bis diese Tafeln auf­ge­stellt wur­den. Bei einer logi­schen Planung des Denkmals hätte auf­fal­len müs­sen, dass Menschen, beson­ders im Sommer, sich gerne im Wasser abküh­len. Doch abge­se­hen von den mensch­li­chen Bedürfnissen, bei denen sich die Menschen stets am nächs­ten zu sein schei­nen, stellt sich die Frage, warum nicht von Anfang an Informationstafeln auf­ge­stellt wur­den, die über die schlim­men Ereignisse in Freiburg infor­mie­ren und erklä­ren, warum die­ses Denkmal gebaut wurde.
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Halbzeit beim Projekt der Freiburger „Stadtpolizei“

Das Auto der Stadtpolizei, © Ramon Oswald

Hinter dem sper­ri­gen Namen Vollzugsdienst der Polizeibehörde ver­birgt sich Freiburgs kom­mu­nale Polizei. Nachdem vor 5 Jahren die Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes als städ­ti­sche Polizei noch geschei­tert war, wurde im ver­gan­ge­nen Jahr ein neuer Anlauf genom­men. Der Auslöser war, dass die Kriminalität in Freiburg über dem Landesdurchschnitt lag. In einer Vereinbarung mit dem Land wurde die Landespolizei per­so­nell in Freiburg auf­ge­stockt und die Stadt führte eine kom­mu­nale Polizei ein. Die Idee der kom­mu­na­len Polizei ist, dass diese sich haupt­säch­lich um Ordnungswidrigkeiten küm­mert und vor allem prä­ven­tiv tätig wird. Straftäter wer­den immer der Landespolizei über­ge­ben, mit der man eng zusam­men­ar­bei­tet. Kommunale Polizisten kön­nen an Brennpunkten ver­stärkt zum Einsatz kom­men, wäh­rend die Landespolizei ent­las­tet wird und mehr Kapazitäten für z.B. die Ermittlung bei Strafverfahren bekommt. Die kom­mu­nale Polizei hat die­sel­ben Befugnisse wie die Landespolizei, sie trägt daher auch eine blaue Uniform. Sie hat jedoch weder Schlagstöcke noch Schusswaffen, kann daher nicht in allen Fällen ein­grei­fen. Zum eige­nen Schutz tra­gen die Polizisten eine Schutzweste und Pfefferspray.
Freiburgs „Stadtpolizei“ ist erst ein­mal als Projekt auf zwei Jahre ange­legt. Zur Halbzeit des Projekts hat das Stühlinger Magazin mit Polizisten in der Innenstadt gespro­chen und sich mit dem Leiter der Stadtpolizei, Ramon Oswald, getrof­fen, um eine Zwischenbilanz zu zie­hen.
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Melden Sie uns Missstände auf dem Freiburger Wohnungsmarkt!

In und auch um Freiburg ist das Angebot an Wohnungen extrem knapp, den­noch gibt es Leerstand. Das geringe Wohnungsangebot ver­lei­tet Hausbesitzer dazu, die Mieten maxi­mal zu erhö­hen oder ihren Gewinn durch Sanierungen oder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu maxi­mie­ren. Dagegen kann die Stadt in gewis­sem Umfang etwas tun, indem sie für beson­ders betrof­fene Stadtgebiete Erhaltungssatzungen ein­führt.
Unser Anliegen ist, dass der Gemeinderat und die Stadtverwaltung sehen, was in der Stadt der­zeit pas­siert, wo es in kur­zer Zeit viele Hausverkäufe gibt, wo Eigentumswohnungen ent­ste­hen, wo es Luxussanierungen gibt und wo Wohnungen leer ste­hen. Dazu brau­chen wir Ihre Mithilfe!:
Melden Sie dem Stühlinger Magazin aus dem gan­zen Stadtgebiet Fälle von

  • über­zo­ge­nen Mieterhöhungen (auch für Kleingewerbe)
  • Leerstand
  • über­teu­erte Sanierung
  • Umwandlung in Eigentumswohnungen
  • Mieten, die deut­lich über dem Mietspiegel lie­gen
  • Verkauf von Häusern

indem Sie uns eine Email an unsere Redaktionsadresse schrei­ben:
redaktion@stühlinger-magazin.de
Wir garan­tie­ren Ihnen als Presseorgan Anonymität, da wir unsere Quellen nicht nen­nen müs­sen.
Mit Ihrer Hilfe möch­ten wir drei Listen erstel­len und sie best­mög­lich aktu­ell hal­ten:

Wir wol­len keine Hexenjagd, son­dern doku­men­tie­ren was in unse­rer Stadt und auf unse­rem Wohnungsmarkt pas­siert. Wir wer­den daher jede Information gewis­sen­haft über­prü­fen und ent­schei­den, ob eine Veröffentlichung gerecht­fer­tigt ist. Wir wer­den nur das ver­öf­fent­li­chen, was sie uns als Hinweisgeber erlau­ben.

Neues Recht für Sammelklagen für Verbraucher

Dieser Artikel ist für alle vom Dieselskandal betrof­fe­nen Leser wich­tig, denn gerade noch recht­zei­tig, bevor die Verfehlungen der Autobauer bei den Diesel-Abgaswerten ver­jäh­ren, hat das Parlament die von der SPD ein­ge­brachte Musterfeststellungsklage beschlos­sen. Sie tritt am 1. November in Kraft.
Worum geht es? Wenn ein Hersteller eines Produkts gegen Gesetze ver­stößt, z.B. indem sein Produkt gif­tige Stoffe ent­hält, kann man als Betroffener den Hersteller auf Schadenersatz ver­kla­gen. Jedoch muss das bis­her jeder Betrof­fene ein­zeln. Da die meis­ten Produkte maschi­nell gefer­tigt wer­den, sind viele Personen genau gleich betrof­fen. Aktu­ell muss also noch jeder Autobesitzer den Hersteller ein­zeln ver­kla­gen, auch wenn es zum sel­ben Sachverhalt bereits meh­rere Urteile gibt. Es ist also sinn­voll, dass die Gerichte ein­ma­lig fest­stel­len, dass es einen Gesetzesver­stoß bei einem Produkt gab und dass alle Betroffenen ent­schä­digt wer­den kön­nen.
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Stühlinger Magazin 3–2018 ist erschienen

Das Stühlinger Magazin 3–2018 ist erschie­nen! Die kom­men­den Tage wird es an alle Haushalte im Stühlinger ver­teilt.
Themen die­ser Ausgabe sind unter ande­rem:

  • Titelgeschichte: Milieuschutz für Freiburg
  • Aktion Leerstand und Verdrängung von Mietern zu mel­den
  • Stand der Dinge bei der Stadtpolizei

Ca. 1 Monat nach der Printausgabe ist die Ausgabe hier online ver­füg­bar.

Sie haben kein gedruck­tes Magazin erhal­ten, obwohl Sie im Stühlinger woh­nen oder Sie hät­ten gern wei­tere gedruckt Exemplare? Sprechen Sie uns an!