Jahr: 2018
Nach angekündigtem Hausverkauf nahmen die Mieter ihr Schicksal mithilfe des Mietersyndikats selbst in die Hand

Über Jahre hinweg haben die Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, den Altbau mit Vorder- und Hinterhaus zu einem fairen Preis vermietet, notwendige Reparaturen immer gleich erledigt und das Haus insgesamt in Schuss gehalten. Doch Ende Februar erhielten die MieterInnen die Nachricht, dass das Haus verkauft werden sollte. Schon zwei Tage später meldete sich ein Makler, um Besichtigungstermine für Kaufinteressenten zu vereinbaren.
Bericht aus Stuttgart 4–2018 erschienen
Hier finden Sie die neueste Ausgabe des Berichts aus Stuttgart von unserer Landtagsabgeordneten Gabi Rolland.
Der barrierefreie Ausbau des Hauptbahnhofes kommt voran
Die jahrelangen Bemühungen der DB, der Stadt, von Politik und Vereinen waren erfolgreich, so dass es nun eine konkrete Planung und einen Zeitplan für den barrierefreien Ausbau des Freiburger Hauptbahnhofs gibt. Einen Überblick über die Pläne gibt die Abbildung. Der Umbau gliedert sich aus planungsrechtlichen Gründen in 3 Maßnahmen, die jedoch möglichst zeitgleich umgesetzt werden sollen:

- Barrierefreie Erschließung der Nordunterführung. Die Nordunterführung geht derzeit nur von Gleis 1 bis 7. Zum Gleis 8 und weiter zur Wentzingerstraße kann man nicht laufen. Zudem ist er nicht behindertengerecht ausgebaut. Daher nutzen die Unterführung nur wenige Reisende und im Berufsverkehr ist die, ebenfalls nicht barrierefrei ausgebaute, Südunterführung regelmäßig überfüllt. Mit der neuen Nordunterführung werden somit gleich mehrere Probleme gelöst:
- Der Bahnhof ist aus dem Nord-Stühlinger schneller über die dann durchgehende Unterführung erreichbar. Der Eingang von der Wentzingerstraße hat aus Platzgründen keine Rampe, aber eine Treppe und einen Aufzug.
- Parallel zu den Fahrstühlen der Stadtbahnbrücke (die, so wie sie sind, erhalten werden) gibt es dann auf jedem Bahnsteig einen zweiten Fahrstuhl. So ist sichergestellt, dass auch bei einer Havarie jeder Bahnsteig behindertengerecht erreichbar ist. Außerdem verkürzt sich die Umsteigezeit erheblich, denn Personen, die keine Treppen steigen können und z. B. in der 1. Klasse eines Zuges am Nordende des Bahnsteigs aus dem Zugsteigen, müssen derzeit bis zu 300 m bis zur Stadtbahnbrücke laufen, dort den Fahrstuhl nehmen und danach evtl. wieder 300 m nach Norden laufen, wenn dort ihr Waggon des neuen Zuges ist.
- Durch zwei durchgehende Unterführungen kommt man auch im Berufsverkehr gut durch den Bahnhof und ohne Drängeln zum Zug.
- Anpassung der Gleise 4 bis 8. Nach dem Ausbau der Breisgau S‑Bahn im Rahmen des Projekts BSB 2020 fahren auf allen Linien elektrisch angetriebene Züge. Alle Gleise der S‑Bahnlinien werden daher auf ein einheitliches Niveau dieser neuen Züge umgebaut. Beim Umbau der Bahnsteige werden auch die Treppenanlagen zu den Unterführungen auf den neuesten Stand gebracht. Die Gleise 1 bis 3 sind bereits für den Fernverkehr ausgebaut.
- Neubau des Dachs des Bahnsteigs der Gleise 4/5. Wie man in der Abbildung sieht, ist das Dach zu kurz. Außerdem ist es mit Holzbalken gebaut, die bereits mit Stahlträgern gesichert werden mussten. Daher wird es durch ein längeres Dach aus Stahl ersetzt.
Alle Maßnahmen zusammen sollen ca. 20 Mio. € kosten. Der Gemeinderat hat im Mai zugestimmt, einen Anteil an den weiteren Planungskosten zu leisten. Der Plan soll 2019 fertig werden. Danach wird es eine Bürgerbeteiligung geben um die Pläne zu verfeinern. Das Stühlinger Magazin wird Sie darüber auf dem Laufenden halten. Darauf folgt ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt. Die Pläne liegen dann öffentlich aus und jeder Betroffene kann seine Einwände schriftlich einbringen. Am Ende wird der Plan festgestellt und wenn es dagegen keine Klagen gibt, könnte ab 2022 Baurecht bestehen. Wann schlussendlich gebaut werden kann, hängt von den Ausschreibungen der Bauleistungen, Fördermitteln und der Planung des Fahrplans ab (denn es müssen Gleise gesperrt werden). Aktuell geht die Bahn von einem möglichen Baubeginn 2024 aus.
Europa Aktuell 7–2018 erschienen
Neues Recht für Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit
Die Regierungsbildung hat lange gedauert, es wird also Zeit die vereinbarten Ziele umzusetzen. Zwei ihrer Ziele konnte die SPD bereits umsetzen, auch wenn dies in der Diskussion um die Asylpolitik etwas unterging: Die Musterfeststellungsklage, damit unter anderem Autobesitzer, die von den Dieselbetrügereien betroffen sind, doch noch zu ihrem Recht kommen, und das Rückkehrrecht aus Teilzeit.
Die Hälfte aller berufstätigen Frauen arbeiten aktuell in Teilzeit, bei den alleinerziehenden Frauen sind es dreiviertel und auch immer mehr Männer entscheiden sich temporär für Teilzeit. Das aktuelle Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht es, aus einer Vollzeitstelle in Teilzeit zu wechseln, eine Rückkehrrecht gibt es hingegen nicht. Wenn man z.B. eine Pflegefall in der Familie hat und daher auf Teilzeit reduziert, kann man später nicht wieder ohne Weiteres in Vollzeit zurückkehren. Dabei sind viele Gründe für Teilzeit zeitlich begrenzt, die meisten ArbeitnehmerInnen möchten danach in Vollzeit zurückkehren und in letzter Konsequenz ist Wirtschaft für die Menschen da. In der vergangenen Großen Koalition konnte sich die SPD leider nicht mit dem Thema durchsetzen, insofern war es in den Verhandlungen zur aktuellen GroKo klar, dass die SPD sich diesbezüglich nicht mehr hinhalten lässt.
Konkret haben ab 2019 nun alle ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern die Möglichkeit für 1 bis maximal 5 Jahre in Teilzeit zu gehen und daraus in Vollzeit zurückzukehren. Dies muss man seinem Betrieb vorher ankündigen ohne jedoch Gründe für die Teilzeit nennen zu müssen. Während der Teilzeit kann man die Dauer der Teilzeit nicht mehr verändern. Wenn der Betrieb sich nicht in der Lage sieht, eine Vollzeitstelle nach der Teilzeit anzubieten, muss er das beweisen. Folgt der Betriebsrat der Beweisführung, kann der Betrieb die Rückkehr in Vollzeit weiterhin ablehnen. Bei Betrieben zwischen 45 und 200 Mitarbeitern hat nur jeder 15. Mitarbeiter das Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Die Grenze mit 45 Mitarbeitern ist so gewählt, dass kleinere Betriebe dadurch keine Probleme bekommen, denn wenn z.B. in einem Betrieb mit 10 Angestellten eine Person für 2 Jahre nur zu 50 % arbeitet, fehlt diese Arbeitszeit dem Betrieb. Der kann jemanden für diese 2 Jahre befristet mit einer 50 %-Stelle anstellen, doch danach muss er diese Person womöglich wieder entlassen. Es ist daher nicht besonders attraktiv, solche Vertretungsstellen in kleinen Firmen anzunehmen, so dass es sein kann, dass die Firma keine Person für die Vertretungsstelle findet.
Einladung zur Veranstaltung „Was haben wir aus der Finanzkrise gelernt?“ am 15. 7.
Nach nunmehr zehn Jahren stellt sich die Frage, ob unser Finanzsystem durch die Lehren der Finanzkrise sicherer geworden ist. Doch was hat sich an den Spielregeln der Banken geändert? Reichen Regularien wie Basel III um zukünftige Krisen zu verhindern oder machen die Banken weiter wie bisher? Und welche Rolle kann hier die Politik, insbesondere die EU spielen? Diese und weitere Fragen möchten wir diskutieren mit Sandra Navidi, CEO BeyondGlobal, LLC.
Alle interessierten BürgerInnen sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist kostenlos. Alle Infos zum Ort und der Zeit sind hier zu finden.
Stühlinger Magazin 2–2018 ist erschienen
Das Stühlinger Magazin 2–2018 ist erschienen! Die kommenden Tage wird es an alle Haushalte im Stühlinger verteilt.
Ca. 1 Monat nach der Printausgabe ist die Ausgabe hier online verfügbar.
- Titelgeschichte: Neubaugebiet Stühlinger West
- Gentrifizierung und was man dagegen tun kann
- Umbaupläne des Hauptbahnhofs
Sie haben kein gedrucktes Magazin erhalten, obwohl Sie im Stühlinger wohnen oder Sie hätten gern weitere gedruckt Exemplare? Sprechen Sie uns an!
Bericht aus Stuttgart 3–2018 erschienen
Hier finden Sie die neueste Ausgabe des Berichts aus Stuttgart von unserer Landtagsabgeordneten Gabi Rolland.