Stühlinger Neujahrsempfang im Zeichen des Themas Wohnen

Es ist eine Trdition der Stühlinger SPD, dass unsere Gäste einen Gegenstand mit­brin­gen, den sie mit einem Thema ver­bin­den. Für unsere Gäste Bundestagsabgeordneter Dr. Johannes Fechner, die Landtagsabgeordnete Gabi Rolland und der Erste Bürgermeister der Stadt Freiburg Ulrich von Kirchbach war das das Thema Wohnen und die Abstimmung zum Stadtteil Dietenbach.
Johannes Fechner sprach sich mit dem Spielzeugbagger sei­nes Sohnes für kon­se­quen­ten Wohnungsneubau aus und mahnte, auf Emmendingen zu schauen, wo man in der Vergangenheit ein Wohngebiet ver­hin­dert hat und nun eine erdrü­ckende Wohnungsnot hat. Zudem skiz­zierte er die Erfolge der GroKo – der Bund stellt Bauflächen aus sei­nem Bestand kos­ten­güns­tig den Gemeinden zur Verfügung und die Wohnbauförderung wurde mas­siv ange­ho­ben, so dass 50% geför­der­ter Wohnbau in Freiburg ohne Probleme umsetz­bar sind.
Gabi Rolland ging mit ihren Hauspantoffeln auf die Arbeit der Landtagsfraktion ein und das Volksbegehren für gebüh­ren­freie Kitas. Die SPD arbei­tet als Opposition kon­ti­nu­ier­lich daran, dass es wie­der eine lan­des­ei­gene Wohnbauentwicklungsgesellschaft gibt.
Ulrich von Kirchbach machte mit sei­nem Wohnungsschlüssel anhand sei­ner täg­li­chen Praxis als Sozialbürgermeister klar, wel­che Verhältnisse es in Freiburg auf­grund der Wohnungsnot bereits haben. So müs­sen Betroffene von Trennungen vom Sozialamt betreut wer­den, obwohl sie eigent­lich mit­ten im Leben ste­hen, nur keine Wohnung fin­den kön­nen.

  • Viviane Sigg (Gesang) und Teresa Ehret (Piano)

Die KandidatInnen der SPD Stühlinger zur Gemeinderatswahl stell­ten sich und ihre Themen vor: Viviane Sigg (die auch den Empfang mit ihrem Gesang musi­ka­lisch unter­mau­erte), Urszula Piechota und Verena Gruninger. Unsere Kandidatin und Gemeinderätin Julia Söhne ver­trat die Fraktion bei einem Empfang in der Wiehre, Gerald Lackenberger und Ulrike Stein muss­ten krank­heits­be­dingt pas­sen. Die Kandidaten Eric Schmidt und Hartmut Determeyer konn­ten aus beruf­li­chen Gründen nicht anwe­send sein.
Nach dem offi­zi­el­len Teil hat­ten die Teilnehmer des Neujahrsempfangs Gelegenheit, sich bei Sekt und Brezel in Einzelgesprächen mit­ein­an­der zu unter­hal­ten.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren – 70 Jahre Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Vereinten Nationen ver­ab­schie­det. Dadurch wur­den jedem Menschen auf der gan­zen Welt die glei­chen Rechte zuge­spro­chen. Ganz egal wel­che Hautfarbe er hat, wel­che Religion, wel­che Staatsangehörigkeit. Ein Mensch ist ein Mensch. Diese Rechte sind ange­bo­ren, uni­ver­sell und unteil­bar. Sie sind all­ge­mein­gül­tig und unan­tast­bar. Im Laufe der Jahre wur­den immer mehr Konventionen und Abkommen ver­ab­schie­det, um die Durchsetzung der Menschenrechte vor­an­zu­brin­gen.
Mit fol­gen­den elf Merkmalen kann man „Menschenrechte“ nach unse­rem heu­ti­gen Verständnis kenn­zeich­nen: (1) ange­bo­ren und unver­lier­bar, (2) über­staat­lich, (3) indi­vi­du­ell, (4) ega­li­tär, (5) mora­lisch, (6) recht­lich, (7) poli­tisch, (8) uni­ver­sell, (9) fun­da­men­tal, (10) unteil­bar und inter­de­pen­dent, (11) kri­tisch.
Bis es zur Umsetzung der Menschenrechte in die­ser Form kam, brauchte es eine län­gere Vorgeschichte.
wei­ter­le­sen

Stühlinger Magazin 4–2018 ist erschienen

Das Stühlinger Magazin 4–2018 ist erschie­nen! Die kom­men­den Tage wird es an alle Haushalte im Stühlinger ver­teilt.
Themen die­ser Ausgabe sind unter ande­rem:

Ca. 1 Monat nach der Printausgabe ist die Ausgabe hier online ver­füg­bar.

100 Jahre Frauenwahlrecht

August Bebel, Quelle: https://​www​.dhm​.de/​l​e​m​o​/​b​i​o​g​r​a​f​i​e​/​a​u​g​u​s​t​-​b​e​bel

Es ist ein Tag der Freude, das Wahlrecht der Frau jährt sich zum 100. Mal. Einen nicht uner­heb­li­chen Beitrag dazu steu­erte sei­ner­zeit die SPD bei. Doch es war ein lan­ger Weg bis zu die­sem mehr als not­wen­di­gen Gesetz, das Frauen all­ge­mei­nes Wahlrecht zuge­stand. 1908 durf­ten voll­jäh­rige Frauen im gan­zen Kaiserreich erst­mals Mitglied einer poli­ti­schen Partei wer­den. Im glei­chen Jahr beschlos­sen die Sozialdemokraten, dass alle Mitglieder der sozia­lis­ti­schen Frauenbewegung ver­pflich­tet seien, die Mitgliedschaft der SPD zu erwer­ben und somit die selb­stän­di­gen Frauenbildungsvereine auf­ge­löst wer­den soll­ten. Die Frauen setz­ten sich aber wei­ter dafür ein, dass sie ihre Lese- und Diskussionsabende wei­ter­füh­ren konn­ten. Dies wurde erlaubt und auch die sozia­lis­ti­schen Frauenkonferenzen vor den Parteitagen durf­ten wei­ter­hin statt­fin­den. Frauen wur­den nach und nach in der SPD immer mehr mit­ein­be­zo­gen und erhiel­ten Posten als Sekretärin, wodurch die Frauenbewegung mit der Partei immer stär­ker zusam­men­wuchs.
Das Frauenwahlrecht ist eng ver­bun­den mit dem Namen des Genossen August Bebel. Er schrieb 1879 einen Bestseller mit dem Titel „Die Frau und der Sozialismus“ und kämpfte mit ihm für die Gleichberechtigung. Bebel war den Menschen sei­ner Zeit vor­aus und das nicht nur den Männern, son­dern auch den Frauen. Er ver­trat die Auffassung, dass „was für die Arbeiterklasse recht ist“, also all­ge­meine, geheime Wahlen, für Frauen nicht „unrecht“ sein kann. Er war fest davon über­zeugt, dass durch das Wahlrecht auch die Unmündigkeit der Frau sin­ken würde und dadurch das Bewusstsein für Pflichten ent­ste­hen könnte. Im Kontrast zur zeit­ge­nös­si­schen Meinung, dass das Wahlrecht der Frauen zu Streit in Familien füh­ren würde, war August Bebel ande­rer Meinung.
wei­ter­le­sen

Neues Recht für Sammelklagen für Verbraucher

Dieser Artikel ist für alle vom Dieselskandal betrof­fe­nen Leser wich­tig, denn gerade noch recht­zei­tig, bevor die Verfehlungen der Autobauer bei den Diesel-Abgaswerten ver­jäh­ren, hat das Parlament die von der SPD ein­ge­brachte Musterfeststellungsklage beschlos­sen. Sie tritt am 1. November in Kraft.
Worum geht es? Wenn ein Hersteller eines Produkts gegen Gesetze ver­stößt, z.B. indem sein Produkt gif­tige Stoffe ent­hält, kann man als Betroffener den Hersteller auf Schadenersatz ver­kla­gen. Jedoch muss das bis­her jeder Betrof­fene ein­zeln. Da die meis­ten Produkte maschi­nell gefer­tigt wer­den, sind viele Personen genau gleich betrof­fen. Aktu­ell muss also noch jeder Autobesitzer den Hersteller ein­zeln ver­kla­gen, auch wenn es zum sel­ben Sachverhalt bereits meh­rere Urteile gibt. Es ist also sinn­voll, dass die Gerichte ein­ma­lig fest­stel­len, dass es einen Gesetzesver­stoß bei einem Produkt gab und dass alle Betroffenen ent­schä­digt wer­den kön­nen.
wei­ter­le­sen

Stühlinger Magazin 3–2018 ist erschienen

Das Stühlinger Magazin 3–2018 ist erschie­nen! Die kom­men­den Tage wird es an alle Haushalte im Stühlinger ver­teilt.
Themen die­ser Ausgabe sind unter ande­rem:

  • Titelgeschichte: Milieuschutz für Freiburg
  • Aktion Leerstand und Verdrängung von Mietern zu mel­den
  • Stand der Dinge bei der Stadtpolizei

Ca. 1 Monat nach der Printausgabe ist die Ausgabe hier online ver­füg­bar.

Sie haben kein gedruck­tes Magazin erhal­ten, obwohl Sie im Stühlinger woh­nen oder Sie hät­ten gern wei­tere gedruckt Exemplare? Sprechen Sie uns an!