Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Vereinten Nationen verabschiedet. Dadurch wurden jedem Menschen auf der ganzen Welt die gleichen Rechte zugesprochen. Ganz egal welche Hautfarbe er hat, welche Religion, welche Staatsangehörigkeit. Ein Mensch ist ein Mensch. Diese Rechte sind angeboren, universell und unteilbar. Sie sind allgemeingültig und unantastbar. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Konventionen und Abkommen verabschiedet, um die Durchsetzung der Menschenrechte voranzubringen.
Mit folgenden elf Merkmalen kann man „Menschenrechte“ nach unserem heutigen Verständnis kennzeichnen: (1) angeboren und unverlierbar, (2) überstaatlich, (3) individuell, (4) egalitär, (5) moralisch, (6) rechtlich, (7) politisch, (8) universell, (9) fundamental, (10) unteilbar und interdependent, (11) kritisch.
Bis es zur Umsetzung der Menschenrechte in dieser Form kam, brauchte es eine längere Vorgeschichte.
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