Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen

Das Stühlinger Magazin hat sich die Punkte im Koalitionsvertrag ange­schaut, die wir uns schon aus den Sondierungen her­aus­ge­grif­fen haben. Neue oder geän­derte Punkte sind farb­lich orange her­vor­ge­ho­ben. Somit hat man die Ergebnisse der Verhandlungen auf einen Blick.

Arbeit
  • Recht auf befris­tete Teilzeit in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern. In Betrieben mit 45–200 Mitarbeitern nur, wenn nicht bereits mehr als eine Person von 15 in Teilzeit ist.
  • Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3%
  • Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten dür­fen nur noch max. 2,5 % der Angestellten sach­grund­los befris­ten.
  • Sachgrundlose Befristungen dür­fen statt 24 Monate nur noch 18 dau­ern und statt drei­mal nur ein­mal ver­län­gert wer­den.
Bildung und Forschung
  • in Zukunft gilt eine Mindestvergütung wäh­rend der Ausbildung
  • 1 Mrd. mehr Geld für das BAföG und das Meister-BAföG
  • Erstattung der Gebühren bei bestan­de­ner Meisterprüfung.
  • min­des­tens 3,5% des Bruttoinlandsprodukts soll bis 2025 für Forschung und Entwicklung ver­wen­det wer­den. Dafür sol­len 2 Mrd. € bis 2021 aus­ge­ge­ben wer­den.
Familie
  • neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025
  • Reduktion der Gebühren für Kinderbetreuung mit Ziel der Gebührenfreiheit. Dafür sol­len 3,5 Mrd. € bis 2021 aus­ge­ge­ben wer­den.
  • Kinderrechte sol­len im Grundgesetz ver­an­kert wer­den
Gesundheit
  • Beiträge zur Krankenversicherung sol­len wie­der in glei­chem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleis­tet wer­den. (Paritätische Finanzierung)
  • Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte
  • voll­stän­dige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich
  • auf das Einkommen der Kinder von pfle­ge­be­dürf­ti­gen Eltern soll erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurück­ge­grif­fen wer­den
Landwirtschaft und Umwelt
  • bun­des­wei­tes Gentechnikanbau-Verbot
  • Ziel: 65 % erneu­er­bare Energien bis 2030
Migration
  • Zuzug qua­li­fi­zier­ter Fachkräfte nach Deutschland soll attrak­ti­ver gemacht und bes­ser gesteu­ert wer­den
  • Algerien, Marokko und Tunesien sowie wei­tere Staaten mit einer regel­mä­ßi­gen Anerkennungsquote unter 5% wer­den zu siche­ren Herkunftsstaaten bestimmt
  • Familiennachzug für maxi­mal 1000 Menschen pro Monat
Rente
Verkehr
  • 1 Mrd. € mehr Geld bis 2021 für die Verkehrsfinanzierung
  • neues Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz
Wirtschaft
Wohnen
  • bun­des­ei­gene Grundstücke wer­den den Kommunen für Wohnungsbau zu ver­güns­tig­ten Konditionen zur Verfügung gestellt
  • Einführung der „Grundsteuer C“ als für bau­reife, unbe­baute Grundstücke
  • Deckelung der Modernisierungsumlage auf max. 3 €/m² inner­halb von 6 Jahren und zukünf­tige Anpassung an den Zinsverlauf für Kredite
  • Förderung, dass ein qua­li­fi­zier­ter Mietspiegel in mehr Kommunen Anwendung fin­det
  • Qualifizierter Mietspiegel gilt zukünf­tig 3 statt 2 Jahre
  • Auskunftspflicht über die Vormiete, damit die Mietpreisbremse grei­fen kann

Fazit: Im Vergleich zu den Sondierungen sind wei­tere Punkte hin­zu­ge­kom­men, die die SPD in Ihrem Wahlprogramm hat. Zwei Ziele wur­den jedoch in die Zeit bis 2025 gelegt, also außer­halb der aktu­el­len Legislaturperiode.

Die SPD-Mitglieder wer­den über die Annahme die­ses Vertrags per Urwahl ent­schei­den.
Hier ist der kom­plette Wortlaut des Koalitionsvertrags als PDF.

Abschaffung sachgrundloser Befristung von Arbeitsverträgen

Nicht erst seit den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU ist ein Anliegen der SPD die sach­grund­lose Befristung von Arbeitsverträgen abzu­schaf­fen.

Was heißt sachgrundlos?

Mit einem befris­te­ten Arbeitsvertrag endet die Anstellung nach Ablauf der Frist. Für Befristungen gibt es sach­li­che Gründe: Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung, Mitarbeit in einem befris­te­ten Forschungsprojekt o.Ä. Sachgrundlos ist eine Befristung, wenn es kei­nen kon­kre­ten Grund gibt, eine Person auch unbe­fris­tet ein­zu­stel­len.
Aktuell gibt es im § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetz diese Fälle, in denen eine Befristung ohne sach­li­chen Grund zuläs­sig ist:

  • wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleich­tern
  • wenn die Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers erfolgt
  • wenn der Arbeitnehmer in einem neu gegrün­de­ten Unternehmen arbei­tet
  • wenn der Arbeitnehmer über 52 Jahre alt ist und vor­her min­des­tens 4 Monate beschäf­ti­gungs­los war, Transferkurzarbeitergeld bezo­gen hat oder an einer öffent­lich geför­der­ten Beschäftigungsmaßnahme teil­ge­nom­men hat.

Warum will die SPD sachgrundlose Befristungen abschaffen?

Die SPD setzt sich für die Arbeitnehmer ein. Diese haben durch die Befristung viele Nachteile:

  • Mit einem befris­te­ten Arbeitsvertrag nach der Ausbildung, hat man keine Sicherheit, anschlie­ßend in der Firma blei­ben zu kön­nen. Dies bedeu­tet, dass man einer­seits unter Druck ist, sich par­al­lel zur Arbeit eine neue Stelle zu suchen. Andererseits muss man für eine neue Stelle oft den Ort wech­seln. Das sind keine guten Voraussetzungen eine Familie zu grün­den.
  • Für die Erprobung gibt es bereits die Probezeit. Erst nach Ablauf von 6 Monaten ist ein Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Ein hal­bes Jahr reicht aus, um ein­schät­zen zu kön­nen, was der Arbeitnehmer kann. Mit befris­te­ten Arbeitsverträgen hat der Arbeitgeber ein Druckmittel um beson­dere Leistungen ein­zu­for­dern (Arbeit am Wochenende, Verzicht auf Überstundenausgleich o.Ä.), denn ansons­ten bekommt man kei­nen Anschlussvertrag. Hat man einen unbe­fris­te­ten Arbeitsvertrag, ist es sein gutes Recht wenn man z.B. nicht am Wochenende arbei­ten möchte, wenn das im Arbeitsvertrag nicht ver­ein­bart wurde.
  • Die Regelung für neu gegrün­dete Unternehmen erscheint auf den ers­ten Blick sinn­voll. Doch warum eigent­lich? Nach einer Neugründung sind Umstrukturierungen oder eine Insolvenz nicht sel­ten. Das Unternehmen ist durch befris­tete Arbeitsverträge in der Praxis mit­un­ter unfle­xi­bel, denn befris­tete Arbeitsverträge sind nicht ohne Weiteres künd­bar, eine Umstrukturierung ist jedoch ein betriebs­be­ding­ter Kündigungsgrund.
  • Die Regelung für über 52-jäh­rige kann miss­braucht wer­den. Daher gab es bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Altersbefristung ein­ge­schränkt hat. Außerdem ist man mit 52 noch 15 Jahre im Arbeitsleben. Es ist nicht sozial Personen 15 Jahren vor der Rente schon zum alten Eisen zu zäh­len und dafür  den Arbeitgebern beson­dere Zugeständnisse zu machen. Von der Arbeitgeberseite wird ein Fachkräftemangel beklagt, doch kön­nen gerade Leute mit gro­ßer Berufserfahrung befris­tet ein­ge­stellt wer­den. Dies passt nicht zusam­men. Dem Arbeitnehmer bringt es nichts, wenn er z.B. 2 Jahre ab sei­nem 60. Lebensjahr befris­tet ange­stellt war, denn mit 62 hat er das­selbe Problem auf dem Arbeitsmarkt. Wenn er seine Arbeit gut macht, gibt es kei­nen Grund ihn nur befris­tet anzu­stel­len. In den meis­ten Fällen folgt in der Tat ein Anschlussvertrag. Im Endeffekt hat nur der Arbeitgeber einen Vorteil, da er durch die Befristung ein beson­de­res Druckmittel hat, siehe den zwei­ten Punkt.

Es gibt also gegen jeden der­zeit erlaub­ten Fall einer Befristung ohne Sachgrund gute Argumente. Diese wer­den auch von den Gewerkschaften mit­ge­tra­gen. Derzeit sind ca. 3,5 Millionen Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) befris­tet ange­stellt, vor allem im öffent­li­chen Dienst. Die Sachgrundlosen Befristungen stel­len nicht den Hauptanteil dar, wer­den in der Praxis aber auch genutzt um Kettenbefristungen zu ermög­li­chen (eine Befristung folgt auf die nächste). Fällt ein Sachgrund weg, wird ohne befris­tet, bis sich wie­der ein Sachgrund auf­tut. Da der Mitarbeiter aber offen­sicht­lich benö­tigt wird, gibt es kei­nen Grund, warum er nicht auch unbe­fris­tet ein­ge­stellt wer­den könnte.

Die SPD hat die Abschaffung bereits seit 2013 im Wahlprogramm und wir haben das auf­grund des dama­li­gen Koalitionsvertrags nicht mit Nachdruck ver­folgt. Das war ein Fehler, wie auch diese Befristungen im Rahmen der Hartz‑I Reform zuzu­las­sen. Die erbit­terte Debatte in den Koalitionsverhandlungen zei­gen, dass wir das erkannt haben.

Aus dem Wahlprogramm der SPD

Als Referenz was genau die SPD bis­her beschlos­sen hat:

Nach der Ausbildung brau­chen junge Menschen sichere Zukunftsperspektiven. Deshalb wol­len wir eine Ankündigungsfrist für Arbeitgeber ein­füh­ren, die Auszubildende nach Ende der Ausbildung nicht über­neh­men wol­len. Die sach­grundlose Befristung wer­den wir abschaf­fen.

Was spricht für sachgrundlose Befristungen?

  • Die Arbeitgeber kön­nen bes­ser pla­nen und davon aus­ge­hen, dass die befris­te­ten Mitarbeiter die best­mög­li­che Leistung brin­gen, um einen Anschlussvertrag zu erhal­ten oder ent­fris­tet zu wer­den.
  • Personen mit einer Vorerkrankung oder mit län­ge­rer Arbeitslosigkeit kann einen Befristung hel­fen, Arbeit zu bekom­men. Die Arbeitgeber haben weni­ger Risiko, dass jemand durch eine Erkrankung län­ger nicht voll arbeits­fä­hig sein könnte. Bei Personen mit län­ge­rer Arbeitslosigkeit sind man­che Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit nicht sicher ob die Leistung auch wei­ter­hin stimmt. Dies mag ein Vorurteil sein, durch die Befristung sinkt aber die Schwelle zur Einstellung.

 

Einladung zum Stühlinger Forum „Elternzeit – Elterngeld“

Im nächs­ten Stühlinger Forum refe­riert Erika Zippel von pro fami­lia zum Thema „ElternzeitElterngeld … wenn sich Eltern Zeit für ihr Neugeborenes neh­men“.
Durch die Geburt eines Kindes müs­sen in vie­len pri­va­ten und beruf­li­chen Lebensbereichen die Aufgaben und fami­liä­ren Verantwortlichkeiten neu gere­gelt wer­den. Speziell zu den Bestimmungen und zur Anwendung des Elternzeit- und Elterngeldgesetzes inklu­sive des neuen Elterngeldplus gibt diese Veranstaltung aus­führ­li­che pra­xis­be­zo­gene Informationen.
Die Referentin steht auch für spe­zi­elle Fragen zu dem Thema zur Verfügung.
Alle Interessierten sind herz­lich ein­ge­la­den, der Eintritt ist frei.
Die Veranstaltung fin­det am Samstag, 3. Februar 2018 um 14:30 Uhr im Quartierstreff 33 in der Wannerstraße 33 statt.

Stühlinger Magazin 4–2017

Inhalt dieser Ausgabe:






Fahrplan für die Koalitionsverhandlungen

Dies ist der Zeitplan für die Koalitionsverhandlungen der SPD mit der CDU/CSU.

  • Sonntag, 28. Januar 2018
    17 Uhr Runde der Parteivorsitzenden im Konrad-Adenauer-Haus
    20 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Konrad-Adenauer-Haus
  • Dienstag, 30. Januar 2018
    20 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Willy-Brandt-Haus mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
  • Donnerstag, 1. Februar 2018
    20 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) in der Bayerischen Landesvertretung mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
  • Freitag, 2. Februar 2018
    14 Uhr Parteiinterne Sitzungen im Willy-Brandt-Haus
    Beginn der Klausurtagung
    16 Uhr Hauptverhandlungsrunde im Willy-Brandt-Haus mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
    anschlie­ßend Spitzenrunde (15er-Runde) mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
  • Samstag, 3. Februar 2018
    Fortsetzung der Klausurtagung
    10 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Konrad-Adenauer-Haus (mit AGs)
  • Sonntag, 4. Februar 2018
    Fortsetzung der Klausurtagung
    10 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Willy-Brandt-Haus (mit AGs)

Das Verhandlungsteam und wei­tere Details sind hier zu fin­den.

SPD-Parteitag stimmt für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen

56 % der Delegierten haben auf einem Sonderparteitag in Bonn für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen gestimmt. Der Auftrag der Partei an die Verhandler ist, zusätz­lich zu den Ergebnissen der Sondierung, diese 3 Punkte ein­zu­brin­gen:

  • Abschaffung der sach­grund­lo­sen Befristung von Arbeitsverträgen und die Einschränkung der Sachgründe für Befristungen um ins­be­son­dere für junge Menschen für mehr Sicherheit beim Start ins Berufsleben zu sor­gen.
  • Start die Zwei-Klassen-Medizin zu been­den; Stichwort Bürgerversicherung. Dazu soll es als ers­ter Schritt eine gerech­tere Honorarordnung geben, sowie die Öffnung der Gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte.
  • Eine wei­ter­ge­hende Härtefallregelung für den Familiennachzug, um Familien das Zusammenleben zu ermög­li­chen

Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist hier zu fin­den. Kommt es zu einem Koalitionsvertrag, wer­den die ca. 440.000 SPD-Mitglieder über des­sen Ergebnis per Urwahl ent­schei­den.

Details der Ergebnisse der Sondierungsgespräche der SPD mit der CDU/CSU

Gestern wur­den die Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit der CDU/CSU ver­öf­fent­licht. Hier ist eine Liste eini­ger Punkte in alpha­be­ti­scher Sortierung und ohne Bewertung:

Arbeit
  • Recht auf befris­tete Teilzeit in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern. In Betrieben mit 45–200 Mitarbeitern nur, wenn nicht bereits mehr als 1 Person von 15 in Teilzeit ist.
  • Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3%
Bildung und Forschung
Familie
  • neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
  • Reduktion der Gebühren für Kinderbetreuung mit Ziel der Gebührenfreiheit
  • Kinderrechte sol­len im Grundgesetz ver­an­kert wer­den
Gesundheit
  • Beiträge zur Krankenversicherung sol­len wie­der in glei­chem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleis­tet wer­den. (Paritätische Finanzierung)
  • voll­stän­dige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich
  • auf das Einkommen der Kinder von pfle­ge­be­dürf­ti­gen Eltern soll erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurück­ge­grif­fen wer­den
Landwirtschaft und Umwelt
  • bun­des­wei­tes Gentechnikanbau-Verbot
  • Ziel: 65 % erneu­er­bare Energien bis 2030
Migration
  • Zuzug qua­li­fi­zier­ter Fachkräfte nach Deutschland soll attrak­ti­ver gemacht und bes­ser gesteu­ert wer­den
  • Algerien, Marokko und Tunesien sowie wei­tere Staaten mit einer regel­mä­ßi­gen Anerkennungsquote unter 5% wer­den zu siche­ren Herkunftsstaaten bestimmt
  • Familiennachzug für maxi­mal 1000 Menschen pro Monat
Rente
  • Sicherung einer Rente von min­des­tens 48% vom durch­schnitt­li­chen Bruttoeinkommen
  • Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen mit Wahl zwi­schen gesetz­li­cher Rente oder ande­rer insol­venzsiche­rer Vorsorge
  • Anrechnung eins drit­ten Erziehungsjahres für Mütter
  • Bezieher von Grundsicherung im Alter sol­len im selbst genutz­ten Haus oder ihrer Wohnung woh­nen blei­ben dür­fen
Verkehr
Wirtschaft
Wohnen
  • bun­des­ei­gene Grundstücke wer­den den Kommunen für Wohnungsbau zu ver­güns­tig­ten Konditionen  zur Verfügung gestellt
  • Absenkung der Modernisierungsumlage und zukünf­tige Anpassung an den Zinsverlauf für Kredite
  • Förderung, dass ein qua­li­fi­zier­ter Mietspiegel in mehr Kommunen Anwendung fin­det

Die SPD wird auf einem Bundesparteitag am 21. Januar dar­über ent­schei­den, ob die Ergebnisse aus­rei­chend sind, mit der CDU/CSU über eine Koalition zu ver­han­deln. Kommt es zu die­ser Verhandlung, wer­den die SPD-Mitglieder über deren Ergebnis per Urwahl ent­schei­den.
Hier ist der kom­plette Wortlaut der Sondierungsergebnisse als PDF.