Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren – 70 Jahre Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Vereinten Nationen ver­ab­schie­det. Dadurch wur­den jedem Menschen auf der gan­zen Welt die glei­chen Rechte zuge­spro­chen. Ganz egal wel­che Hautfarbe er hat, wel­che Religion, wel­che Staatsangehörigkeit. Ein Mensch ist ein Mensch. Diese Rechte sind ange­bo­ren, uni­ver­sell und unteil­bar. Sie sind all­ge­mein­gül­tig und unan­tast­bar. Im Laufe der Jahre wur­den immer mehr Konventionen und Abkommen ver­ab­schie­det, um die Durchsetzung der Menschenrechte vor­an­zu­brin­gen.
Mit fol­gen­den elf Merkmalen kann man „Menschenrechte“ nach unse­rem heu­ti­gen Verständnis kenn­zeich­nen: (1) ange­bo­ren und unver­lier­bar, (2) über­staat­lich, (3) indi­vi­du­ell, (4) ega­li­tär, (5) mora­lisch, (6) recht­lich, (7) poli­tisch, (8) uni­ver­sell, (9) fun­da­men­tal, (10) unteil­bar und inter­de­pen­dent, (11) kri­tisch.
Bis es zur Umsetzung der Menschenrechte in die­ser Form kam, brauchte es eine län­gere Vorgeschichte. Mord, Sklaverei, Folter sind alles Gründe, warum es zu der Entwicklung der Menschenrechte kam. Es muss­ten also erst ein­mal viele Menschen gepei­nigt, ernied­rigt und schmerz­voll gequält wer­den, bis inter­na­tio­nal aner­kannt wurde, dass das nicht so blei­ben muss und darf. Durch die Änderung poli­ti­scher Praxis würde sich die­ses men­schen­un­wür­dige Verhalten abschaf­fen las­sen. Doch diese „Revolution“ ist noch nicht abge­schlos­sen.
Deutschland hat im Gegensatz zu England und Frankreich eine ver­spä­tete Entwicklung zum demo­kra­ti­schen Verfassungsstaat ange­nom­men. In der Weimarer Verfassung nah­men schließ­lich aber auch die sozia­len Grundrechte ihren Platz ein. Doch sie blie­ben zur Disposition der par­la­men­ta­ri­schen Mehrheit und des Reichspräsidenten. Die NS-Zeit setzte den Grundrechten in Deutschland ein Ende. Aufgrund des Nationalsozialismus kam es schließ­lich zu Überlegungen, Menschenrechten inter­na­tio­nal Geltung zu schaf­fen.
Doch wie bei den meis­ten Entwicklungsprozessen, gibt es auch hier Gegenbewegungen und Hürden. Menschenrechte sind der Versuch, glei­che Rechte für alle her­zu­stel­len, doch Menschen, die gro­ßes Machtinteresse hegen und Angst davor haben, ihre hohe Position und ihre Vorteile zu ver­lie­ren, kämp­fen gegen Menschenrechte an, da sie einen per­sön­li­chen Nachteil darin sehen. Des Weiteren ver­hin­dern auch der Krieg und Notstandsituationen die Entwicklung der Menschenrechte.

Ein Beispiel von lei­der viel zu vie­len soll zei­gen, wie Menschenrechte auch noch heute ver­letzt wer­den:
Es han­delt sich um Natalia Estemirova. Sie gehörte zu der Menschenrechtsgruppe Memorial und wurde am 15. Juli 2009 ent­führt und getö­tet. Ihre Ermordung wurde bis heute nicht gründ­lich unter­sucht. Sie gehörte zu den bekann­tes­ten MenschenrechtsverteidigerInnen Russlands. Sie doku­men­tierte schwerste Menschenrechts-ver­let­zun­gen wäh­rend des zwei­ten Tschetschenienkriegs, dar­un­ter Folter und außer­ge­richt­li­che Hinrichtungen. Estemirova wurde in der Nähe ihrer Wohnung von bewaff­ne­ten Männern ent­führt. Noch am sel­ben Tag wurde ihre Leiche am Straßenrand in der Nachbarregion gefun­den. Daraufhin blieb Memorial nichts ande­res übrig, als sein Personal eva­ku­ie­ren zu las­sen und die Arbeit für fünf Monate zu unter­bre­chen. Seither ist die Arbeit für MenschenrechtlerInnen in Russland noch schwe­rer gewor­den. Sie ste­hen unter enor­men Druck und der Leiter von Memorial, Oyub Titiev, wurde fest­ge­nom­men, da angeb­lich Drogen in sei­nem Auto gefun­den wur­den. Nun sitzt er in Haft und seine Familie musste flie­hen, da die Situation zu gefähr­lich für sie gewor­den ist. Titiev wird in Haft gezwun­gen ein fal­sches „Geständnis“ abzu­ge­ben, doch ver­wei­gert dies. Es ist anzu­neh­men oder zu befürch­ten, dass er in Haft gefol­tert wird. Das Büro von Memorial in Nasran wurde von mas­kier­ten Männern ange­zün­det. Am 19. Januar führte die Polizei eine Razzia im Büro durch. Die Angestellten erzäh­len, dass die Polizei mut­maß­li­ches Beweismaterial in Beschlag nahm, um Titiev zu belas­ten. Die Vermutung liegt nahe, dass es zuvor plat­ziert wurde.
Falls es soweit kommt, dass Memorial gezwun­gen wird Tschetschenien zu ver­las­sen, wird es dort keine Organisation mehr geben, die die Menschenrechtsverletzungen doku­men­tiert. (mehr zu dem Fall)

Wie schon erwähnt, han­delt es ich hier nicht um einen Einzelfall. Überall auf der Welt wird mas­siv gegen Menschenrechte ver­sto­ßen und Menschen unwür­dig behan­delt auf­grund des­sen, dass sie fried­lich demons­trie­ren, ihre Meinung äußern und sich für andere Menschen ein­set­zen. In die­sem Fall kann nie­mand sagen, dass es einen nichts angeht, oder dass man nichts dage­gen tun kann. Jeder von uns kann etwas bewir­ken. Sei es Geld spen­den, für sein Recht oder die Rechte der Mitmenschen ein­tre­ten oder aktiv sich für Menschenrechte inter­na­tio­nal ein­setz­ten. Kein Schritt ist zu klein dafür. Auch in Deutschland wird immer noch gegen Menschenrechte ver­sto­ßen. Es fällt uns viel­leicht nicht so auf, weil es keine Folter und keine Todesstrafe gibt und wir unsere Meinung äußern dür­fen. Aber wir wer­den staat­lich über­wacht, Frauen bekom­men für die glei­che Arbeit weni­ger Geld als Männer, Polizeigewalt wird nicht immer gut genug unter­sucht. Dazu kommt noch, dass Menschen, die ver­meint­lich nicht rein deutsch aus­se­hen immer noch im Alltag Rassismus erfah­ren. Menschenrechte gehen alle etwas an, auch uns in Deutschland.

Stühlinger Magazin 3–2018

Inhalt dieser Ausgabe:






100 Jahre Frauenwahlrecht

Es ist ein Tag der Freude, das Wahlrecht der Frau jährt sich zum 100. Mal. Einen nicht uner­heb­li­chen Beitrag dazu steu­erte sei­ner­zeit die SPD bei. Doch es war ein lan­ger Weg bis zu die­sem mehr als not­wen­di­gen Gesetz, das Frauen all­ge­mei­nes Wahlrecht zuge­stand. 1908 durf­ten voll­jäh­rige Frauen im gan­zen Kaiserreich erst­mals Mitglied einer poli­ti­schen Partei wer­den. Im glei­chen Jahr beschlos­sen die Sozialdemokraten, dass alle Mitglieder der sozia­lis­ti­schen Frauenbewegung ver­pflich­tet seien, die Mitgliedschaft der SPD zu erwer­ben und somit die selb­stän­di­gen Frauenbildungsvereine auf­ge­löst wer­den soll­ten. Die Frauen setz­ten sich aber wei­ter dafür ein, dass sie ihre Lese- und Diskussionsabende wei­ter­füh­ren konn­ten. Dies wurde erlaubt und auch die sozia­lis­ti­schen Frauenkonferenzen vor den Parteitagen durf­ten wei­ter­hin statt­fin­den. Frauen wur­den nach und nach in der SPD immer mehr mit­ein­be­zo­gen und erhiel­ten Posten als Sekretärin, wodurch die Frauenbewegung mit der Partei immer stär­ker zusam­men­wuchs.

August Bebel, Quelle: https://​www​.dhm​.de/​l​e​m​o​/​b​i​o​g​r​a​f​i​e​/​a​u​g​u​s​t​-​b​e​bel

Das Frauenwahlrecht ist eng ver­bun­den mit dem Namen des Genossen August Bebel. Er schrieb 1879 einen Bestseller mit dem Titel „Die Frau und der Sozialismus“ und kämpfte mit ihm für die Gleichberechtigung. Bebel war den Menschen sei­ner Zeit vor­aus und das nicht nur den Männern, son­dern auch den Frauen. Er ver­trat die Auffassung, dass „was für die Arbeiterklasse recht ist“, also all­ge­meine, geheime Wahlen, für Frauen nicht „unrecht“ sein kann. Er war fest davon über­zeugt, dass durch das Wahlrecht auch die Unmündigkeit der Frau sin­ken würde und dadurch das Bewusstsein für Pflichten ent­ste­hen könnte. Im Kontrast zur zeit­ge­nös­si­schen Meinung, dass das Wahlrecht der Frauen zu Streit in Familien füh­ren würde, war August Bebel ande­rer Meinung: „Mit die­sem Augenblick wer­den zwi­schen Mann und Frau eine Reihe von Anregungen gege­ben, die, weit ent­fernt, ihr gegen­sei­ti­ges Verhältnis zu ver­schlech­tern, es im Gegenteil wesent­lich ver­bes­sern wer­den“. Doch Veränderungen brau­chen Zeit. Als Genosse weiß man, dass es auch in der SPD lange dau­ert, um Veränderungen und Fortschritte her­bei­zu­füh­ren. So dau­erte es in die­sem Fall 15 Jahre, bis die SPD 1891 als erste deut­sche Partei „Allgemeines, glei­ches, direk­tes Wahl- und Stimmrecht mit gehei­mer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen“ als Forderung in ihr Grundsatzprogramm auf­nahm. Das war ein erheb­li­cher Fortschritt und Bebel kämpfte noch wei­ter. 1895 schrieb er: „Begeht die Frau ein Vergehen oder Verbrechen, so wird ihre Verurtheilung und Strafe genau nach dem­sel­ben Gesetz bemes­sen, das für die Männer gilt. Sie hat also die­sel­ben Pflichten wie der Mann, warum nicht auch die­sel­ben Rechte?“. Noch im glei­chen Jahr reichte die SPD einen Antrag für die Einführung des Frauenwahlrechts im Reichstag ein. Sie blieb aber mit die­ser Idee alleine und fand keine Unterstützung. Viele Jahre spä­ter, näm­lich 1918, trat Wilhelm II. ab und die Republik wurde am 9. November ins Leben geru­fen. Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert wurde zum Reichskanzler pro­kla­miert. Am 12. November legte der Rat der Volksbeauftragten, der für die ers­ten Monate nach der Republikausrufung die Regierungsgewalt inne­hatte, den „Aufruf an das deut­sche Volk“ vor. Darin heißt es: „Alle Wahlen zu öffent­li­chen Körperschaften sind fortan nach dem glei­chen, gehei­men, direk­ten, all­ge­mei­nen Wahlrecht auf Grund des pro­por­tio­na­len Wahlsystem für alle min­des­tens 20 Jahre alten männ­li­chen und weib­li­chen Personen zu voll­zie­hen.“ Somit hat­ten Frauen in Deutschland das all­ge­meine Wahlrecht erreicht.

Elisabeth Selbert, Quelle https://​www​.hdg​.de/​l​e​m​o​/​b​i​o​g​r​a​f​i​e​/​e​l​i​s​a​b​e​t​h​-​s​e​l​b​e​r​t​.​h​tml

Besonders die SPD setzte sich für das Frauenwahlrecht ein. Doch auch Frauen außer­halb der Partei kämpf­ten für ihr Wahlrecht unab­hän­gig von Alter, Stand oder Beruf. Es war, nicht nur für Frauen, ein Kampf die­ses Privileg des Wahlrechts durch­zu­set­zen. Frauen wurde geringe Intelligenz zuge­spro­chen, außer­dem wur­den sie auf­grund ihrer Gebärfähigkeit gleich aus dem poli­ti­schen Leben aus­ge­schlos­sen, da sie ja „Gottgewollt“ für den pri­va­ten Gebrauch erschaf­fen wur­den. Elisabeth Selbert setzte durch, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleich­be­rech­tigt“ 1949 im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes auf­ge­nom­men wurde.
Die Mehrheit der Abgeordneten waren in der SPD zu fin­den. Marie Juchacz sprach als erste Frau über­haupt im deut­schen Parlament und hält am 19. Februar 1919 eine Rede:

„Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke spre­chen darf, und ich möchte hier fest­stel­len, und zwar ganz objek­tiv, dass es die Revolution gewe­sen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile über­wun­den hat. (…) Die Frauen besit­zen heute das ihnen zuste­hende Recht der Staatsbürgerinnen. Gemäß ihrer Weltanschauung konnte und durfte eine vom Volk beauf­tragte sozia­lis­ti­sche Regierung nicht anders han­deln, wie sie gehan­delt hat.“

Doch auch heute ist das Ziel der abso­lu­ten Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht. Bis heute wer­den Frauen benach­tei­ligt, weni­ger ernst genom­men und haben es in der Gesellschaft schwe­rer. Sie ver­die­nen weni­ger, wer­den noch zu oft auf ihr Aussehen redu­ziert, lei­den viel zu häu­fig unter häus­li­cher Gewalt und zu oft wird das weib­li­che Geschlecht als Schimpfwort benutzt. Schaut man sich heute etwa den Bundestag an, sieht man, dass der Männeranteil wei­ter­hin wesent­lich höher ist (der­zeit 490 Männer, 219 Frauen). Wünschenswert wäre es, wenn die SPD (mich ein­ge­schlos­sen) wie­der mehr Energie und Kraft auf­wen­den würde, um den Kampf für kom­plette Gleichberechtigung auf­zu­neh­men, und auch in ande­ren Bereichen fort­schritt­li­cher denkt, wie­der klare Positionen bezieht, um so wie­der etwas zu bewe­gen und aus fest­ge­fah­re­nen Strukturen aus­zu­bre­chen.

Literatur/Quellen:

Neues Recht für Sammelklagen für Verbraucher

Dieser Artikel ist für alle vom Dieser Artikel ist für alle vom Dieselskandal betrof­fe­nen Leser wich­tig, denn gerade noch recht­zei­tig, bevor die Verfehlungen der Autobauer bei den Diesel-Abgaswerten ver­jäh­ren, hat das Parlament die von der SPD ein­ge­brachte Musterfeststellungsklage beschlos­sen. Sie tritt am 1. November in Kraft.
Worum geht es? Wenn ein Hersteller eines Produkts gegen Gesetze ver­stößt, z.B. indem sein Produkt gif­tige Stoffe ent­hält, kann man als Betroffener den Hersteller auf Schadenersatz ver­kla­gen. Jedoch muss das bis­her jeder Betroffene ein­zeln. Da die meis­ten Produkte maschi­nell gefer­tigt wer­den, sind viele Personen genau gleich betrof­fen. Aktuell muss also noch jeder Autobesitzer den Hersteller ein­zeln ver­kla­gen, auch wenn es zum sel­ben Sachverhalt bereits meh­rere Urteile gibt. Es ist also sinn­voll, dass die Gerichte ein­ma­lig fest­stel­len, dass es einen Gesetzesverstoß bei einem Produkt gab und dass alle Betroffenen ent­schä­digt wer­den kön­nen.
Anderen Staaten wie die USA haben daher Sammelklagen ein­ge­führt. Dabei schlie­ßen sich meh­rere Betroffene zu einer Art Klageverein zusam­men und kla­gen. So muss das Gericht nur ein­ma­lig ent­schei­den und die Betroffenen kön­nen sich die Anwaltskosten tei­len. Ist die Klage erfolg­reich, wer­den alle, die sich an der Klage betei­ligt haben, ent­schä­digt. Alle ande­ren jedoch nicht. Das hat somit den Nachteil, dass man nicht nach­träg­lich kla­gen kann, auch wenn man betrof­fen ist.
Um die sinn­volle Sammelklage ein­zu­füh­ren, ohne jedoch ihre Nachteile zu über­neh­men, hat man fol­gen­des System ent­wor­fen: Klageberechtigt sind nur soge­nannte qua­li­fi­zierte Vereine wie z.B. Verbraucherverbände. Diese ver­tre­ten im ers­ten Schritt exem­pla­risch 10 Geschädigte. Die Klage geht direkt an ein Oberlandesgericht, da das Urteil für alle Verbraucher den Sachverhalt fest­stel­len soll. Das Gericht kann die Klage als offen­sicht­lich unbe­grün­det ableh­nen oder anneh­men. Wenn es sie annimmt, legt das Bundesamt für Justiz ein Klageregister an. In die­ses müs­sen sich inner­halb von 2 Monaten min­des­tens 50 Geschädigte ein­tra­gen. Keiner, der sich ein­trägt, hat dabei das Risiko, dass er die Prozesskosten tra­gen müsste, wenn die Klage nicht erfolg­reich ist. Das senkt die Hemmschwelle, sich ein­zu­tra­gen. Außerdem wird für alle Eingetragenen die Verjährung solange auf­ge­scho­ben, bis ein Urteil ergan­gen ist.
Übertragen auf den Dieselskandal heißt das, dass Verbraucherverbände am 1. November Musterfeststellungsklagen ein­le­gen wer­den. Sobald ein Gericht diese annimmt, ist für jeden Hersteller und Motor die erste ange­nom­mene Klage ent­schei­dend, denn ein Hersteller kann wegen des­sel­ben Sachverhalts nur ein­mal ver­klagt wer­den. Nun hat man zwei Monate Zeit, also vsl. bis Jahresende, um sich als Geschädigter in das ent­spre­chende Klageregister ein­zu­tra­gen. Die Schadensersatzansprüche wür­den am 1. Januar 2019 ver­jäh­ren (3 Jahre ab Beginn des Folgejahres nach Bekanntwerden). Ist man ein­ge­tra­gen, wird die Verjährung bis zum Urteil gestoppt. Wer also vor­hat, sei­nen Autohersteller zu ver­kla­gen, muss sich auf jeden Fall ein­tra­gen. Entscheidet das Gericht für die Klage, ist fest­ge­stellt, dass alle Besitzer des­sel­ben Motors im Auto ein Recht auf Entschädigung haben.
Der Wermutstropfen ist nun, dass man sich zwar auf das Urteil beru­fen kann und auch weiß, dass einem eine Entschädigung zusteht, wie hoch diese genau aus­fällt, muss man jedoch wei­ter­hin selbst mit einer eige­nen Klage gegen den Hersteller urtei­len las­sen. Dies wurde bewusst so fest­ge­legt, denn der Motor kann in ver­schie­den teu­ren Autos ver­baut sein. Es muss also im Einzelfall ent­schie­den wer­den, wie hoch die Entschädigung ist.
Sie wer­den in den nächs­ten Monaten viel in den Medien zur Musterfeststellungsklage hören. Wie bei jedem neuen Verfahren wer­den sich die Schwachpunkte erst im Laufe der Zeit her­aus­stel­len. Daher ist die Politik immer aktiv und jus­tiert Gesetze per­ma­nent nach, wenn Verbesserungsbedarf besteht. Obwohl dar­über sel­ten berich­tet wird, ist diese Justierung der größte Teil der Regierungsarbeit. Um zu sehen, wie viel jeden Monat an Gesetzen und Verordnungen geän­dert wird, brau­chen Sie nur unter www​.bun​des​rat​.de die Rubrik Bundesrat KOMPAKT auf­ru­fen. Die Medien berich­ten kor­rek­ter­weise über Missstände, denn das ist auch ihre Aufgabe. Leider berich­ten sie kaum dar­über, wenn ein Missstand besei­tigt wird. Dadurch haben die Bürger oft das Gefühl, dass die Welt vol­ler Missstände ist, und sich nie­mand darum küm­mert.
Sie sehen außer­dem, dass sich die SPD in der GroKo für Ihre Belange ein­setzt, auch wenn sie das lei­der nicht gut kom­mu­ni­ziert.

Neues Recht für Sammelklagen für Verbraucher

Dieser Artikel ist für alle vom Dieselskandal betrof­fe­nen Leser wich­tig, denn gerade noch recht­zei­tig, bevor die Verfehlungen der Autobauer bei den Diesel-Abgaswerten ver­jäh­ren, hat das Parlament die von der SPD ein­ge­brachte Musterfeststellungsklage beschlos­sen. Sie tritt am 1. November in Kraft.
Worum geht es? Wenn ein Hersteller eines Produkts gegen Gesetze ver­stößt, z.B. indem sein Produkt gif­tige Stoffe ent­hält, kann man als Betroffener den Hersteller auf Schadenersatz ver­kla­gen. Jedoch muss das bis­her jeder Betrof­fene ein­zeln. Da die meis­ten Produkte maschi­nell gefer­tigt wer­den, sind viele Personen genau gleich betrof­fen. Aktu­ell muss also noch jeder Autobesitzer den Hersteller ein­zeln ver­kla­gen, auch wenn es zum sel­ben Sachverhalt bereits meh­rere Urteile gibt. Es ist also sinn­voll, dass die Gerichte ein­ma­lig fest­stel­len, dass es einen Gesetzesver­stoß bei einem Produkt gab und dass alle Betroffenen ent­schä­digt wer­den kön­nen.
wei­ter­le­sen

Berliner Bote 09–2018

vom Bundestagsabgeordneten Dr. Johannes Fechner

Nun star­tet wie­der die poli­ti­sche Arbeit in Berlin und wir haben viele Aufgaben vor uns. Die SPD wird wei­ter Druck machen, dass Gesundheitsminister Spahn end­lich das über­fäl­lige Pflegekonzept lie­fert, weil in vie­len Seniorenwohnheimen die Personalsituation dra­ma­tisch ist. Wir wer­den dar­auf drän­gen, ein Rentenkonzept zu erstel­len, das lang­fris­tig ein siche­res Rentenniveau von rund der Hälfte des durch­schnitt­li­chen Einkommens sichert, ohne dabei die jün­ge­ren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sehr zu belas­ten. Als Rechtspolitiker ist es mir ein gro­ßes Anliegen, den Pakt für den Rechtsstaat vor­an­zu­trei­ben, damit wir bei Polizei und Justiz mehr Personal und bes­sere Sachausstattung bekom­men für noch mehr Sicherheit bei uns.
Meine Einschätzung zu den schlim­men Ereignissen in Chemnitz und zur Maaßen-Affäre könnt Ihr eben­falls in die­ser Boten-Ausgabe nach­le­sen.

Den voll­stän­di­gen Boten gibt es hier als PDF.

Warum tickt der Osten anders?

Der Osten, schön saniert und trotz­dem teils leer.

Ein Redaktionsmitglied des Stühlinger Magazins wird als Ex-Ossi oft damit kon­fron­tiert, was denn in sei­ner alten Heimat los ist. Zum Tag der deut­schen Einheit hat er daher einen län­ge­ren Artikel geschrie­ben, durch den viel­leicht klar wird, warum es sol­che Unterschiede in den Ansichten und Denkweisen zwi­schen Ost- und Westdeutschen gibt.

Warum tickt der Osten anders?

Schön saniert und den­noch leer

Als Ex-Ossi werde ich oft damit kon­fron­tiert, was denn in mei­ner alten Heimat los ist. Mir fällt dabei auf, dass die meis­ten Medien nicht ver­mit­teln, warum die Ansichten und Denkweisen im Osten anders sind. Das kommt auch daher, dass es in den Chefredaktionen kaum Ostdeutsche gibt und dass auch in in Ostdeutschland selbst die über­wäl­ti­gende Zahl der Chefs, Richter, Generäle etc. aus dem Westen stam­men.

Da es ein län­ge­rer Artikel ist, emp­fiehlt sich etwas Musik zum Lesen: Moderat – A new error

Um die Gefühle von vie­len Ostdeutschen ver­ste­hen, gehen wir zurück in das Jahr 1990: Die Wende ist da, die Chance der Tristesse in maro­den Großbetrieben zu ent­ge­hen, nicht mehr wochen­lang per Tauschhandel Waren hin­ter­her­zu­ren­nen, die es ohne Westgeld nicht gab. Die Wende machte Hoffnung, dass man es nun mit har­ter Arbeit auch end­lich zu etwas brin­gen, in einem schö­nen Haus woh­nen und die Welt berei­sen kann. Man konnte nun auch selbst ein Unternehmen grün­den, etwas bewe­gen.
Das Problem daran waren die Startbedingungen. Stellen Sie sich vor, die spie­len Monopoly mit 5 ande­ren. Alle ande­ren haben das­selbe Startgeld, sie aber nur ein Fünftel davon. Wer wird gewin­nen und wer zuerst aus­schei­den? Probieren Sie es am bes­ten ein­mal aus, denn das prägt!
Übersetzt auf 1990 heißt das, 20% der Deutschen hat­ten so gut wie kein Startkapital. Am Ende der DDR lag das durch­schnitt­li­che Arbeitseinkommen bei 1140 Mark (der DDR). Nimmt man an, dass man etwa ein Drittel davon monat­lich anspa­ren konnte, wären das 380 Mark, also in 10 Jahren 45.600 Mark. Bei der Währungsunion 1990 konnte man das 2:1 in Westmark tau­schen, 4000 Mark sogar 1:1 (Details dazu siehe hier). Das heißt, das über 10 Jahre ange­sparte Geld war 24.800 Westmark wert. Immobilieneigentum gab es in der DDR sys­tem­be­dingt nur sehr sel­ten, daher war das ange­sparte Geld auch meist das Vermögen.
Seit 1990 haben sich die Kaufpreise für Wohnungen in etwa ver­dop­pelt. Heute kos­tet z.B. eine Wohnung in Dresden um die 120.000 €. Man kann also abschät­zen, dass der Kaufpreis 1990 um die 60.000 €, also 120.000 Westmark gele­gen hat. Dazu kommt, dass jede Wohnung erst ein­mal saniert wer­den musste. Das ange­sparte Geld reichte also nicht aus, um eine Wohnung, geschweige denn ein gan­zes Haus zu kau­fen. Dazu hätte man einen Kredit auf­neh­men müs­sen. Doch ohne Sicherheiten, gibt es kei­nen Kredit und das Gehalt wurde kaum als Sicherheit akzep­tiert, denn durch die Abwicklung der Betriebe wur­den die aller­meis­ten Menschen arbeits­los. Viele haben die 1990er Jahre mit Umschulungen, Arbeitslosigkeit und kurz­zei­ti­gen Beschäftigungen ver­bracht. Es konn­ten sich also nur Leute aus dem Westen und Westeuropa Häuser in Ostdeutschland kau­fen, denn diese hat­ten ent­we­der bereits das nötige Kapitel oder Sicherheiten für Kredite. So gehö­ren die meis­ten Mietwohnungen in Ostdeutschland Menschen, die nicht vor Ort woh­nen.
Viele Leute im Osten haben rea­li­siert, dass sie es nicht aus eige­ner Kraft schaf­fen kön­nen, Wohneigentum zu erwer­ben, denn der Markt wird von Menschen aus dem Westen befeu­ert, die ihr Geld anle­gen wol­len. Die Kaufpreise stei­gen daher auch in Ostdeutschland rasant, wäh­rend ein Drittel der Ostdeutschen weni­ger als 2000 € im Monat brutto ver­die­nen. Als Daumenregel gilt, dass man eine Wohnung nur kau­fen sollte, wenn man sie in 25 Jahren abbe­zah­len kann. Das hieße bei 120.000 € Kaufpreis, 25 Jahre lang jeden Monat 400 € zur Seite legen. Das kön­nen die Meisten nicht.

Wichtig für das Gefühl sind auch die ver­gan­ge­nen Jahre. Als 2016 der Mindestlohn ein­ge­führt wurde, hat z.B. in Sachsen fast jeder vierte Arbeitnehmer weni­ger als 8,50 €/Stunde ver­dient. Das heißt, dass viele Menschen in den Jahren seit der Wiedervereinigung kaum etwas anspa­ren konn­ten. Dazu kommt das Gefühl, unge­recht behan­delt wor­den zu sein. Sicherlich waren viele DDR-Betriebe nicht auf dem Weltmarkt kon­kur­renz­fä­hig, doch die, die es waren, wur­den als Konkurrenz wahr­ge­nom­men, teil­weise auf­ge­kauft und zer­schla­gen oder hat­ten ein­fach nicht das Startkapital, um am Markt zu bestehen. Hier zwei Beispiele: Keramikfabrik, Kühlschränke.
Dazu kommt die Psychologie, denn jeder Mensch braucht Bestätigung, dass er etwas Sinnvolles macht. In der DDR hat­ten z.B. hun­dert­tau­sende Menschen im Bergbau gear­bei­tet. Deren Arbeitsleistung wurde nicht hono­riert. Bergarbeiter waren die Sündenböcke für zer­störte Landschaften und sie wur­den kaum unter­stützt, in ande­ren Bereichen eine neuen Job zu fin­den. In Westdeutschland gab es hin­ge­gen Sozialpläne über teils Jahrzehnte, der Ausstieg aus dem Untertage-Bergbau wurde lang­sam und geplant voll­zo­gen. Dass Ostdeutsche Bergarbeiter nicht die­selbe Unterstützung beka­men und bis heute Nachteile haben, löst Wut aus.

Noch 2009 lag die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland bei 13 %, dazu kamen Tausende Menschen, die nicht in die Statistik kamen durch Umschulungen etc. Erst in den letz­ten Jahren sank die Arbeitslosigkeit auch im Osten unter 10 %. Doch wer sich 25 Jahre sei­nes Lebens mit schlecht bezahl­ten Kurzzeitjobs und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen über Wasser gehal­ten hat, sieht Ausländer als Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt. Viele Ostdeutsche sind zum Arbeiten in den Westen gepen­delt, haben viel Freizeit mit der Fahrerei ver­bracht und ken­nen kei­nen Westdeutschen, der es umge­kehrt getan hat. Viele sind daher über­zeugt, dass sie alles gege­ben haben und füh­len, dass sie trotz­dem kaum etwas erreicht haben. Mir ist dies­be­züg­lich eine Szene im Kopf geblie­ben: Der Eintritt in den Schlosspark Pillnitz kos­tet nur 3 €. In der Schlange am Eintritt stan­den auch Flüchtlinge. Damit denen im Wohnheim nicht die Decke auf den Kopf fällt, sie aber kein Geld haben, durf­ten sie umsonst in den Park. An sich eine ver­nünf­tige Entscheidung, eine Rentnerin in der Schlange hat sich jedoch fürch­ter­lich dar­über auf­ge­regt: Sie hat ihr gan­zes Laben lang gear­bei­tet, kommt aber mit ihrer Rente gerade so über die Runden. Der Park ist aber nur so schön, weil er mit ihren Steuern instand gehal­ten wurde, ja zu DDR-Zeiten hat sie sogar unent­gelt­li­che Arbeitseinsätze im Park gemacht und nun muss sie für den Eintritt bezah­len, wäh­rend Fremde, die nie Steuern gezahlt haben, umsonst rein­kom­men.
Der Vorfall ist ein gutes Beispiel für das Gefühl, das viele im Osten haben. Dadurch, dass sie trotz Arbeit das Gefühl haben, nicht voll teil­ha­ben zu kön­nen, macht sie anfäl­lig für Angst und Neid gegen­über denen, die neu kom­men. Generell ist man­gelnde Teilhabe ein gro­ßes Problem, natür­lich auch in Westdeutschland.

Teile mei­ner Heimat wur­den abge­ris­sen

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist Heimat. Nach der Wende haben viele Menschen den Osten ver­las­sen. Dadurch stan­den ganze Wohngebiete leer. Die meis­ten ost­deut­schen Gemeinden haben mehr als ein Fünftel ihrer Einwohner ver­lo­ren. Und so wurde auch das Wohngebiet abge­ris­sen, in dem ich zur Schule gegan­gen bin und wo meine gan­zen Freunde gewohnt haben. Dafür kann die Politik nicht viel, den­noch ist es wich­tig zu ver­ste­hen, dass das Gefühle aus­löst, im Vergleich zum Rest Deutschlands abge­hängt zu sein.

Man hat zur Wende das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ ange­wen­det. Alteigentümer beka­men ihren ehe­ma­li­gen Besitz zurück, der in der DDR ent­eig­net wurde. Dies waren meist Leute aus dem Westen, die durch ihre Enteignung aus dem Osten geflo­hen sind. Das Prinzip wurde bei den Verhandlungen zur Wiedervereinigung von den Siegermächten abge­seg­net und noch vor der Wiedervereinigung von der Volkskammer per Gesetz beschlos­sen. Insofern ist nicht klar ob die Siegermächte ande­ren Regelungen zuge­stimmt hät­ten, z.B. dass man den DDR-Bewohnern die von ihnen bewohn­ten Gebäude und die Betriebe, in denen sie bis­her gear­bei­tet haben, über­tra­gen hätte. Denn wer in der Heimat Besitz und einen Job hat, ver­lässt sie nicht. Sicher wären den­noch auch mit die­ser Methode der Übertragung an die Bewohner/Arbeiter viele Firmen pleite gegan­gen oder Häuser ver­kauft wor­den, doch dann hätte man die Startbedingungen für das Monopoly der Marktwirtschaft wenigs­ten etwas ange­gli­chen.

Apropos Marktwirtschaft, Westdeutsche kön­nen es sich nicht vor­stel­len, wie es ist, quasi über Nacht ein neues Wirtschaftssystem zu haben. Man kann es sich so vor­stel­len, dass sich auf ein­mal kei­ner in der Welt ein deut­sches Auto leis­ten kann, Daimler, VW und Co. abge­wi­ckelt wer­den müss­ten, Hunderttausende auf der Straße ste­hen und sich einen neuen Job suchen müs­sen, obwohl sie jeden Tag für ihre Firmen hart gear­bei­tet haben. Und dann wür­den ihnen auch noch andere sagen, dass es nur daran läge, weil sie vor­her schlecht gear­bei­tet hät­ten. Man muss sich klar machen, dass die Arbeiter der DDR nichts für die staat­lich ver­ord­nete Mangelwirtschaft konn­ten, statt­des­sen unter Murren und Unterdrückung ihrer Ideen ver­sucht haben, trotz Mangel eini­ger­ma­ßen qua­li­ta­tive Produkte her­zu­stel­len.
Dazu kommt, dass im Sozialismus mehr Miteinander als Gegeneinander war, sprich, wer etwas geleis­tet hat, stellte eine Rechnung und die wurde auch bezahlt. Dass man Rechnungen erst ein­mah­nen oder gar ein­kla­gen muss, muss­ten viele ost­deut­sche Neuunternehmer bit­ter ler­nen.

Das Miteinander ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt. Es gab Arbeitskollektive, in denen man sich gegen­sei­tig auch im Privaten gehol­fen hat. Es wurde mit den Abteilungen Ausflüge gemacht, Kinder in Ferienlagern der Betriebe im Sommer betreut, es gab aus­rei­chend Kindergartenplätze und viele andere Dinge, die es heute so nicht mehr gibt. Es war für Viele eine große Umstellung, dass man sich um alle Dinge sel­ber küm­mern muss, also z.B. die Schule nicht mehr dafür sorgt, dass alle Schulbücher da sind, son­dern dass man Schulbücher aus­wäh­len, Angebote für Ferienlager suchen und Preise ver­glei­chen muss. Die ehe­ma­lige Lehrerin am Ende die­ser Reportage bringt das gut auf den Punkt.

Und nun, was ist die Schlussfolgerung? Es gibt sicher kein Patentrezept. Es ist auf jeden Fall sehr wich­tig die Löhne und Renten schnellst­mög­lich anzu­glei­chen. Bei der Rente ist das bereits auf den Weg gebracht, bei den Löhnen lei­der nicht. Es ist ein Unding, dass wir über­all einen Pflegenotstand haben, aber man dafür in Rostock bei glei­cher Leistung weni­ger ver­dient als in Lübeck. Dort kann und muss die Politik ein­grei­fen, wenn sie von den Menschen ernst genom­men wer­den will. Aus gutem Grund wur­den z.B. Frauenquoten ein­ge­führt und man hat das Recht zu schauen, dass man als Frau genauso viel ver­dient wie ein Mann bei glei­cher Leistung. Das ist eine Selbstverständlichkeit und was wir für Geschlechter als fair oder unfair emp­fin­den, muss gene­rell auch für Regionen gel­ten. Es würde kein Porsche-Mitarbeiter in Zuffenhausen akzep­tie­ren, weni­ger zu bekom­men als sein Kollege im Leipziger Werk. Um das über­prü­fen zu kön­nen, sollte die Politik neue Arbeitnehmerrechte schaf­fen. Diese soll­ten nicht für Ost/West son­dern zum Vergleich zwi­schen allen Werken einer Firma gel­ten.
Dass die meis­ten Führungspositionen in Ostdeutschland nicht von Ostdeutschen besetzt sind, ist eben­falls ein Problem, dass man ange­hen muss, denn Gesellschaft funk­tio­niert nur, wenn Amtsleiter und Vorstände die Probleme der Bevölkerung ken­nen, weil sie darin auf­ge­wach­sen sind. Da die Situation so extrem ist, kommt man dem wahr­schein­lich nur mit zeit­lich befris­te­ten Quotenregelungen für Ostdeutsche bei.

Infoveranstaltung zu Impfangst und Impfmüdigkeit am 23. 9. in der Hebelschule

In Deutschland sin­ken in den letz­ten Jahren die Quote an geimpf­ten Kindern selbst bei hoch anste­cken­den Krankheiten wie Masern. Mit unse­rer Veranstaltung am 23. 9. wol­len wir infor­mie­ren, wel­che Faktoren sowohl die ver­brei­tete Impfangst, als auch die wach­sende Impfmüdigkeit in Deutschland, vor allem aber auch in Freiburg, befeu­ern. Welche Gefahren birgt das Impfen und wel­che birgt das Nicht-Impfen? Diese Fragen wol­len wir wis­sen­schaft­lich fun­diert und im Kontext der aktu­el­len gesetz­li­chen und poli­ti­schen Lage erör­tern, um zu einem auf­ge­klär­ten Diskurs bei­zu­tra­gen. Die Referenten sind:

  • Prof. Dr. Philipp Henneke (Sektionsleiter Pädiatrische Infektiologie und Rheumatologie)
  • Birgit Wiloth-Sacherer (Landesgeschäftsführerin des Badischen Roten Kreuzes)
  • Diskussionsleitung: Dr. Philipp Kolb, Virologe und Stellvertretender Vorsitzender der Stühlinger SPD