SPD Freiburg beschließt, sich für ein kommunales Vorkaufsrecht bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften einzusetzen

Auf ihrer letz­ten Mitgliederversammlung hat die Freiburger SPD mit gro­ßer Mehrheit beschlos­sen, sich für ein städ­ti­sches Vorkaufsrecht bei allen Grundstücks- und Immobilienverkäufen ein­zu­set­zen. Um die­ses Vorkaufsrecht wahr­zu­neh­men, soll ein Fonds ein­ge­rich­tet wer­den. Dieser Fond macht es mög­lich, unab­hän­gig vom aktu­el­len Kommunalhaushalt am Wohnungsmarkt tätig zu wer­den.
Die SPD setzt sich für mehr kom­mu­nale Wohnungen ein. Denn diese Wohnungen kön­nen sozial bewirt­schaf­tet wer­den und deren Mieten kön­nen unter­halb des Mietspiegels ver­mie­tet wer­den. Damit sie einen grö­ße­ren Einfluss auf den Mietspiegel haben, und so allen MieterInnen hel­fen, ist es wich­tig, den Bestand kon­ti­nu­ier­lich zu ver­grö­ßern. Damit die Stadt ein Vorkaufsrecht für bebaute Flächen gel­tend machen kann, muss sie vor­her diese Flächen mit einer Veränderungssperre im Rahmen einer Satzung bele­gen. Dies kann der Gemeinderat ent­spre­chend dem Baugesetzbuch beschlie­ßen. Die SPD setzt sich daher ein, für mög­lichst viele bebaute Flächen eine ent­spre­chende Satzung zu beschlie­ßen.
Um der Stadt den Ankauf von Wohnungen zum Verkehrswert zu ermög­li­chen, muss sie einen Fonds ein­rich­ten, der mit einem finan­zi­el­len Grundstock aus­ge­stat­tet ist, damit das Vorkaufsrecht auch genutzt wer­den kann. Dies muss unab­hän­gig vom Haushalt gesche­hen, da pri­vate Verkäufe zeit­lich nicht plan­bar sind.
Andere Städte wie Ulm oder Tübingen nut­zen bereits seit Längerem erfolg­reich das kom­mu­nale Vorkaufsrecht, um sowohl in den Wohnungsmarkt ein­zu­grei­fen als auch um sich poten­ti­elle Bauflächen für die Stadtentwicklung zu sichern. Es wird Zeit, dass sich Freiburg daran ein Beispiel nimmt.