SPD Freiburg beschließt, sich für ein kommunales Vorkaufsrecht bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften einzusetzen

Auf ihrer letz­ten Mit­glie­der­ver­samm­lung hat die Frei­bur­ger SPD mit gro­ßer Mehr­heit beschlos­sen, sich für ein städ­ti­sches Vor­kaufs­recht bei allen Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­ver­käu­fen ein­zu­set­zen. Um die­ses Vor­kaufs­recht wahr­zu­neh­men, soll ein Fonds ein­ge­rich­tet wer­den. Die­ser Fond macht es mög­lich, unab­hän­gig vom aktu­el­len Kom­mu­nal­haus­halt am Woh­nungs­markt tätig zu wer­den.
Die SPD setzt sich für mehr kom­mu­na­le Woh­nun­gen ein. Denn die­se Woh­nun­gen kön­nen sozi­al bewirt­schaf­tet wer­den und deren Mie­ten kön­nen unter­halb des Miet­spie­gels ver­mie­tet wer­den. Damit sie einen grö­ße­ren Ein­fluss auf den Miet­spie­gel haben, und so allen Mie­te­rIn­nen hel­fen, ist es wich­tig, den Bestand kon­ti­nu­ier­lich zu ver­grö­ßern. Damit die Stadt ein Vor­kaufs­recht für bebau­te Flä­chen gel­tend machen kann, muss sie vor­her die­se Flä­chen mit einer Ver­än­de­rungs­sper­re im Rah­men einer Sat­zung bele­gen. Dies kann der Gemein­de­rat ent­spre­chend dem Bau­ge­setz­buch beschlie­ßen. Die SPD setzt sich daher ein, für mög­lichst vie­le bebau­te Flä­chen eine ent­spre­chen­de Sat­zung zu beschlie­ßen.
Um der Stadt den Ankauf von Woh­nun­gen zum Ver­kehrs­wert zu ermög­li­chen, muss sie einen Fonds ein­rich­ten, der mit einem finan­zi­el­len Grund­stock aus­ge­stat­tet ist, damit das Vor­kaufs­recht auch genutzt wer­den kann. Dies muss unab­hän­gig vom Haus­halt gesche­hen, da pri­va­te Ver­käu­fe zeit­lich nicht plan­bar sind.
Ande­re Städ­te wie Ulm oder Tübin­gen nut­zen bereits seit Län­ge­rem erfolg­reich das kom­mu­na­le Vor­kaufs­recht, um sowohl in den Woh­nungs­markt ein­zu­grei­fen als auch um sich poten­ti­el­le Bau­flä­chen für die Stadt­ent­wick­lung zu sichern. Es wird Zeit, dass sich Frei­burg dar­an ein Bei­spiel nimmt.