Soforthilfen der Landesregierung – So klappt es mit der Antragsstellung

Soforthilfen vom Land! Wer nicht bei einer Kammer ist, kann die Anträge direkt beim Ministerium abru­fen.

Die Bundessregierung hat einen gro­ßen Rettungsschirm auf­ge­spannt. Zunächst wird durch die Erweiterung des Kurzarbeitergeldes (3 Lesungen und Beschluss des Bundestages sowie des Bundesrates in einem Tag), sicher­ge­stellt, dass nach Möglichkeit so viel Arbeitsplätze wie mög­lich erhal­ten wer­den kön­nen. Das war auch bei der Finanzkrise vor über zehn Jahren ein wich­ti­ges Instrument, sodass damals so gut wie keine Arbeitsplätze wegen der Finanzkrise abge­baut wer­den muss­ten.

Beim Akquirieren der Anzeigen bekom­men wir im Gespräch die Sorgen und Nöte der für den Stühlinger so wich­ti­gen Kleinbetriebe mit. Bei der Coronakrise hat die Bundesregierung auch die Existenz die­ser Kleinbetriebe im Fokus. Im Gegensatz zur Finanzkrise ist klar, dass auch den klei­nen Betrieben gehol­fen wer­den muss. Hier geht es zunächst auch um Arbeitsplätze, aus unse­rer Sicht aber auch um Lebensqualität. Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlos­sen, die nun auch in den Ländern kurz­fris­tig umge­setzt wer­den.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat daher den Weg frei­ge­macht für ein mas­si­ves Hilfsprogramm, das den jetzt schon kata­stro­pha­len Auswirkungen der #Coronakrise Rechnung trägt. Nun kön­nen die Gelder flie­ßen!

Weitere Details fin­den sich in den Anhängen:

200319_LBank_Faktenblatt_Hilfsangebote

2020-03-23 Maßnahmen Land Wirtschaft‑1