Soforthilfen der Landesregierung – So klappt es mit der Antragsstellung

Sofort­hil­fen vom Land! Wer nicht bei einer Kam­mer ist, kann die Anträ­ge direkt beim Minis­te­ri­um abru­fen.

Die Bun­dess­re­gie­rung hat einen gro­ßen Ret­tungs­schirm auf­ge­spannt. Zunächst wird durch die Erwei­te­rung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des (3 Lesun­gen und Beschluss des Bun­des­ta­ges sowie des Bun­des­ra­tes in einem Tag), sicher­ge­stellt, dass nach Mög­lich­keit so viel Arbeits­plät­ze wie mög­lich erhal­ten wer­den kön­nen. Das war auch bei der Finanz­kri­se vor über zehn Jah­ren ein wich­ti­ges Instru­ment, sodass damals so gut wie kei­ne Arbeits­plät­ze wegen der Finanz­kri­se abge­baut wer­den muss­ten.

Beim Akqui­rie­ren der Anzei­gen bekom­men wir im Gespräch die Sor­gen und Nöte der für den Stüh­lin­ger so wich­ti­gen Klein­be­trie­be mit. Bei der Coro­na­kri­se hat die Bun­des­re­gie­rung auch die Exis­tenz die­ser Klein­be­trie­be im Fokus. Im Gegen­satz zur Finanz­kri­se ist klar, dass auch den klei­nen Betrie­ben gehol­fen wer­den muss. Hier geht es zunächst auch um Arbeits­plät­ze, aus unse­rer Sicht aber auch um Lebens­qua­li­tät. Die Bun­des­re­gie­rung hat Maß­nah­men beschlos­sen, die nun auch in den Län­dern kurz­fris­tig umge­setzt wer­den.

Der Land­tag von Baden-Würt­tem­berg hat daher den Weg frei­ge­macht für ein mas­si­ves Hilfs­pro­gramm, das den jetzt schon kata­stro­pha­len Aus­wir­kun­gen der #Coro­na­kri­se Rech­nung trägt. Nun kön­nen die Gel­der flie­ßen!

Wei­te­re Details fin­den sich in den Anhän­gen:

200319_LBank_Faktenblatt_Hilfsangebote

2020-03-23 Maß­nah­men Land Wirtschaft‑1