SPD Freiburg setzt sich für gerechtere Berechnung des Mietspiegels ein

Am 5.12. 2017 hat die SPD Freiburg mit gro­ßer Mehrheit beschlos­sen, sich dafür ein­zu­set­zen, dass die Erhebung des Mietspiegels so geän­dert wird, dass für die Erhebung des Mitspiegels grund­sätz­li­che alle Mietverträge berück­sich­tigt wer­den, egal wie lange diese bereits bestehen.Beispielbild: https://pixabay.com/de/geld-haus-darlehen-bau-home-2387090/
Für die Erstellung des Mietspiegels wer­den gemäß nach § 558 BGB nur die Mietverhältnisse berück­sich­tigt, die sich in den letz­ten 4 Jahren geän­dert haben. Es öff­net sich durch die 4‑Jahresbindung per­ma­nent die Schere zwi­schen kur­zen und lan­gen Mietverhältnissen. Die Schere schließt der Markt durch ebenso per­ma­nente Mieterhöhung. De-facto führt die 4‑Jahresbindung damit beson­ders in Universitätsstädten mit kur­zen Mietverhältnissen der Studenten zu einer Mieterhöhung.

Die SPD setzt sich durch die gerech­tere Berechnung des Mietspiegels dafür ein, alle MieterInnen zu ent­las­ten. Dies wird eines der Themen in den kom­men­den Sondierungsgesprächen in der Bundespolitik sein.

Weitere Initiativen und Beschlüsse der SPD Freiburg und der SPD Stühlinger fin­den Sie hier.