Am 5.12. 2017 hat die SPD Freiburg mit großer Mehrheit beschlossen, sich dafür einzusetzen, dass die Erhebung des Mietspiegels so geändert wird, dass für die Erhebung des Mitspiegels grundsätzliche alle Mietverträge berücksichtigt werden, egal wie lange diese bereits bestehen.
Für die Erstellung des Mietspiegels werden gemäß nach § 558 BGB nur die Mietverhältnisse berücksichtigt, die sich in den letzten 4 Jahren geändert haben. Es öffnet sich durch die 4‑Jahresbindung permanent die Schere zwischen kurzen und langen Mietverhältnissen. Die Schere schließt der Markt durch ebenso permanente Mieterhöhung. De-facto führt die 4‑Jahresbindung damit besonders in Universitätsstädten mit kurzen Mietverhältnissen der Studenten zu einer Mieterhöhung.
Die SPD setzt sich durch die gerechtere Berechnung des Mietspiegels dafür ein, alle MieterInnen zu entlasten. Dies wird eines der Themen in den kommenden Sondierungsgesprächen in der Bundespolitik sein.
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