Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren – 70 Jahre Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Vereinten Nationen ver­ab­schie­det. Dadurch wur­den jedem Menschen auf der gan­zen Welt die glei­chen Rechte zuge­spro­chen. Ganz egal wel­che Hautfarbe er hat, wel­che Religion, wel­che Staatsangehörigkeit. Ein Mensch ist ein Mensch. Diese Rechte sind ange­bo­ren, uni­ver­sell und unteil­bar. Sie sind all­ge­mein­gül­tig und unan­tast­bar. Im Laufe der Jahre wur­den immer mehr Konventionen und Abkommen ver­ab­schie­det, um die Durchsetzung der Menschenrechte vor­an­zu­brin­gen.
Mit fol­gen­den elf Merkmalen kann man „Menschenrechte“ nach unse­rem heu­ti­gen Verständnis kenn­zeich­nen: (1) ange­bo­ren und unver­lier­bar, (2) über­staat­lich, (3) indi­vi­du­ell, (4) ega­li­tär, (5) mora­lisch, (6) recht­lich, (7) poli­tisch, (8) uni­ver­sell, (9) fun­da­men­tal, (10) unteil­bar und inter­de­pen­dent, (11) kri­tisch.
Bis es zur Umsetzung der Menschenrechte in die­ser Form kam, brauchte es eine län­gere Vorgeschichte.
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