Nach angekündigtem Hausverkauf nahmen die Mieter ihr Schicksal mithilfe des Mietersyndikats selbst in die Hand

Es gibt sie doch: Vermieter; die Artikel 14 Absatz (2) des Grundgesetzes beher­zi­gen. Da heißt es näm­lich: „Eigentum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit die­nen.“ Eine sol­che Erfahrung mach­ten jeden­falls die MieterInnen in der Guntramstraße 38.
Guntramstraße 38
Guntramstraße 38

Über Jahre hin­weg haben die Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, den Altbau mit Vorder- und Hinterhaus zu einem fai­ren Preis ver­mie­tet, not­wen­dige Reparaturen immer gleich erle­digt und das Haus ins­ge­samt in Schuss gehal­ten. Doch Ende Februar erhiel­ten die MieterInnen die Nachricht, dass das Haus ver­kauft wer­den sollte. Schon zwei Tage spä­ter mel­dete sich ein Makler, um Besichtigungstermine für Kaufinteressenten zu ver­ein­ba­ren.

Mit Hilfe des Mietersyndikats wurde eine Lösung gefun­den. Wie genau, kön­nen Sie im aktu­el­len Magazin nach­le­sen, das nun online steht.