Stadtweite Einführung von Erhaltungssatzungen

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister Horn,
die Freiburger SPD setzt sich seit 2 Jahren für die Einführung von Erhaltungssatzungen im gan­zen Stadtgebiet ein. Wir von der SPD des Stadtteils Stühlinger haben dies­be­züg­lich bereits über die SPD-Gemeinderatsfraktion eine Anfrage an den Baubürgermeister Herrn Dr. Haag gestellt. Die Antwort war, dass es der­zeit keine Notwendigkeit gäbe, im Stühlinger eine Er­haltungssatzung zu erlas­sen.
Wir kön­nen diese Antwort aus zwei Gründen nicht nach­voll­zie­hen:

  1. Wir sehen aktu­ell eine starke Gentrifizierung des Alt-Stühlingers mit Luxussanierun­gen, Verkäufen zu Höchstpreisen, Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentum etc. Wir haben bereits eine Liste mit den betrof­fe­nen Objekten erstellt, von denen wir Kenntnis haben.
  2. Wir haben uns das Gutachten, das der Antwort von Herrn Dr. Haag zugrunde liegt, ge­nau ange­schaut und uns mit dem dafür zustän­di­gen Amt APS in Verbindung gesetzt. Es hat sich her­aus­ge­stellt, dass die Studie nur Stadtteile Freiburgs mit­ein­an­der ver­gleicht, es daher zu der para­do­xen Situation kommt, dass die Studie Stadtgebiete Frei­burgs als unauf­fäl­lig aus­gibt, wäh­rend dort der Siedlungsdruck den­noch höher ist als in jedem Stadtteil von z. B. Mainz. Den Machern der Studie ist kein Vorwurf zu ma­chen, denn es wurde ihnen keine sta­tis­ti­sche Methode vor­ge­ge­ben, nach der die Studie zu erstel­len war.

Im Gespräch mit dem Leiter des APS, Herrn Staible, wurde klar, dass es für die Stadtverwal­tung Neuland ist, meh­rere oder groß­flä­chige Erhaltungssatzungen zu betreuen. Wir haben uns dar­auf­hin ange­schaut, wie andere Städte Erhaltungssatzungen aus­wei­sen und diese ver­wal­ten. Am Beispiel von z. B. Berlin Neukölln oder München sieht man, dass man mit­tels Erhaltungs­satzungen Druck und Spekulationen aus dem Wohnungsmarkt neh­men kann. Wir sind davon über­zeugt, dass Freiburg Erhaltungssatzungen braucht, nicht nur im Stühlinger. Die Recht­sprechung dazu ist recht ein­deu­tig: Muss ein Mieter aus sei­ner Wohnung aus­zie­hen, hat aber keine Möglichkeit im sel­ben Stadtteil eine gleich­wer­tige Wohnung zu fin­den, hat die Stadt ein berech­tig­tes Interesse ein Milieuschutzgebiet ein­zu­rich­ten.
Daher sehen wir die Notwendigkeit als auch die Umsetzbarkeit von Erhaltungssatzungen ge­geben. Uns ist klar, dass dies neue Personalkosten und Aufgaben in der Verwaltung mit sich bringt und die Verwaltung dar­auf vor­be­rei­tet sein muss.
Wir möch­ten, dass Politik und Verwaltung gemein­sam das Thema ange­hen und bit­ten Sie da­her um ein Gespräch mit Ihnen, Herrn Dr. Haag und Herrn Staible vom APS. In die­sem Ge­spräch möch­ten wir Ihnen unsere aktu­elle Liste mit Gentrifizierungsobjekten zei­gen und vor­stellen, wie andere Städte in Deutschland mit Erhaltungssatzungen umge­hen und uns austau­schen, wie und in wel­chem Zeitrahmen Erhaltungssatzungen nicht nur beschlos­sen, son­dern auch umge­setzt wer­den kön­nen.

Uwe Stöhr, Vorsitzender SPD Stühlinger