100 Jahre Frauenwahlrecht

August Bebel, Quelle: https://​www​.dhm​.de/​l​e​m​o​/​b​i​o​g​r​a​f​i​e​/​a​u​g​u​s​t​-​b​e​bel

Es ist ein Tag der Freude, das Wahlrecht der Frau jährt sich zum 100. Mal. Einen nicht uner­heb­li­chen Beitrag dazu steu­erte sei­ner­zeit die SPD bei. Doch es war ein lan­ger Weg bis zu die­sem mehr als not­wen­di­gen Gesetz, das Frauen all­ge­mei­nes Wahlrecht zuge­stand. 1908 durf­ten voll­jäh­rige Frauen im gan­zen Kaiserreich erst­mals Mitglied einer poli­ti­schen Partei wer­den. Im glei­chen Jahr beschlos­sen die Sozialdemokraten, dass alle Mitglieder der sozia­lis­ti­schen Frauenbewegung ver­pflich­tet seien, die Mitgliedschaft der SPD zu erwer­ben und somit die selb­stän­di­gen Frauenbildungsvereine auf­ge­löst wer­den soll­ten. Die Frauen setz­ten sich aber wei­ter dafür ein, dass sie ihre Lese- und Diskussionsabende wei­ter­füh­ren konn­ten. Dies wurde erlaubt und auch die sozia­lis­ti­schen Frauenkonferenzen vor den Parteitagen durf­ten wei­ter­hin statt­fin­den. Frauen wur­den nach und nach in der SPD immer mehr mit­ein­be­zo­gen und erhiel­ten Posten als Sekretärin, wodurch die Frauenbewegung mit der Partei immer stär­ker zusam­men­wuchs.
Das Frauenwahlrecht ist eng ver­bun­den mit dem Namen des Genossen August Bebel. Er schrieb 1879 einen Bestseller mit dem Titel „Die Frau und der Sozialismus“ und kämpfte mit ihm für die Gleichberechtigung. Bebel war den Menschen sei­ner Zeit vor­aus und das nicht nur den Männern, son­dern auch den Frauen. Er ver­trat die Auffassung, dass „was für die Arbeiterklasse recht ist“, also all­ge­meine, geheime Wahlen, für Frauen nicht „unrecht“ sein kann. Er war fest davon über­zeugt, dass durch das Wahlrecht auch die Unmündigkeit der Frau sin­ken würde und dadurch das Bewusstsein für Pflichten ent­ste­hen könnte. Im Kontrast zur zeit­ge­nös­si­schen Meinung, dass das Wahlrecht der Frauen zu Streit in Familien füh­ren würde, war August Bebel ande­rer Meinung.
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