Melden Sie uns Missstände auf dem Freiburger Wohnungsmarkt!

In und auch um Freiburg ist das Angebot an Wohnungen extrem knapp, den­noch gibt es Leerstand. Das geringe Wohnungsangebot ver­lei­tet Hausbesitzer dazu, die Mieten maxi­mal zu erhö­hen oder ihren Gewinn durch Sanierungen oder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu maxi­mie­ren. Dagegen kann die Stadt in gewis­sem Umfang etwas tun, indem sie für beson­ders betrof­fene Stadtgebiete Erhaltungssatzungen ein­führt.
Unser Anliegen ist, dass der Gemeinderat und die Stadtverwaltung sehen, was in der Stadt der­zeit pas­siert, wo es in kur­zer Zeit viele Hausverkäufe gibt, wo Eigentumswohnungen ent­ste­hen, wo es Luxussanierungen gibt und wo Wohnungen leer ste­hen. Dazu brau­chen wir Ihre Mithilfe!:
Melden Sie dem Stühlinger Magazin aus dem gan­zen Stadtgebiet Fälle von

  • über­zo­ge­nen Mieterhöhungen (auch für Kleingewerbe)
  • Leerstand
  • über­teu­erte Sanierung
  • Umwandlung in Eigentumswohnungen
  • Mieten, die deut­lich über dem Mietspiegel lie­gen
  • Verkauf von Häusern

indem Sie uns eine Email an unsere Redaktionsadresse schrei­ben:
redaktion@stühlinger-magazin.de
Wir garan­tie­ren Ihnen als Presseorgan Anonymität, da wir unsere Quellen nicht nen­nen müs­sen.
Mit Ihrer Hilfe möch­ten wir drei Listen erstel­len und sie best­mög­lich aktu­ell hal­ten:

Wir wol­len keine Hexenjagd, son­dern doku­men­tie­ren was in unse­rer Stadt und auf unse­rem Wohnungsmarkt pas­siert. Wir wer­den daher jede Information gewis­sen­haft über­prü­fen und ent­schei­den, ob eine Veröffentlichung gerecht­fer­tigt ist. Wir wer­den nur das ver­öf­fent­li­chen, was sie uns als Hinweisgeber erlau­ben.

Neues Recht für Sammelklagen für Verbraucher

Dieser Artikel ist für alle vom Dieselskandal betrof­fe­nen Leser wich­tig, denn gerade noch recht­zei­tig, bevor die Verfehlungen der Autobauer bei den Diesel-Abgaswerten ver­jäh­ren, hat das Parlament die von der SPD ein­ge­brachte Musterfeststellungsklage beschlos­sen. Sie tritt am 1. November in Kraft.
Worum geht es? Wenn ein Hersteller eines Produkts gegen Gesetze ver­stößt, z.B. indem sein Produkt gif­tige Stoffe ent­hält, kann man als Betroffener den Hersteller auf Schadenersatz ver­kla­gen. Jedoch muss das bis­her jeder Betrof­fene ein­zeln. Da die meis­ten Produkte maschi­nell gefer­tigt wer­den, sind viele Personen genau gleich betrof­fen. Aktu­ell muss also noch jeder Autobesitzer den Hersteller ein­zeln ver­kla­gen, auch wenn es zum sel­ben Sachverhalt bereits meh­rere Urteile gibt. Es ist also sinn­voll, dass die Gerichte ein­ma­lig fest­stel­len, dass es einen Gesetzesver­stoß bei einem Produkt gab und dass alle Betroffenen ent­schä­digt wer­den kön­nen.
wei­ter­le­sen

Stühlinger Magazin 3–2018 ist erschienen

Das Stühlinger Magazin 3–2018 ist erschie­nen! Die kom­men­den Tage wird es an alle Haushalte im Stühlinger ver­teilt.
Themen die­ser Ausgabe sind unter ande­rem:

  • Titelgeschichte: Milieuschutz für Freiburg
  • Aktion Leerstand und Verdrängung von Mietern zu mel­den
  • Stand der Dinge bei der Stadtpolizei

Ca. 1 Monat nach der Printausgabe ist die Ausgabe hier online ver­füg­bar.

Sie haben kein gedruck­tes Magazin erhal­ten, obwohl Sie im Stühlinger woh­nen oder Sie hät­ten gern wei­tere gedruckt Exemplare? Sprechen Sie uns an!

Warum tickt der Osten anders?

Der Osten, schön saniert und trotz­dem teils leer.

Ein Redaktionsmitglied des Stühlinger Magazins wird als Ex-Ossi oft damit kon­fron­tiert, was denn in sei­ner alten Heimat los ist. Zum Tag der deut­schen Einheit hat er daher einen län­ge­ren Artikel geschrie­ben, durch den viel­leicht klar wird, warum es sol­che Unterschiede in den Ansichten und Denkweisen zwi­schen Ost- und Westdeutschen gibt.