Der Freiburger Gemeinderat hat 3. März die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet zwischen Eschholz‑, Lehener‑, Wentzingerstraße bzw. Bahnlinien und Bundesstraße 31a im Stühlinger beschlossen. Mit einer solchen Milieuschutzsatzung soll verhindert werden, dass durch Luxusmodernisierungen die angestammte Bevölkerung vertrieben wird. Ist eine Milieuschutzsatzung beschlossen, müssen größere bauliche Veränderungen und die Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen durch Teilungserklärungen vorher von der Stadt genehmigt werden.
Bevor nun die Milieuschutzsatzung im Kerngebiet des Stühlinger endgültig verabschiedet wird, führt die Stadt eine Haushaltsbefragung durch, um eine bessere Grundlage für die Entscheidung zu haben. Positiv ist, dass für die nächsten zwölf Monate die in einer Milieuschutz vorgesehenen Maßnahmen bereits gelten.
Der SPD Ortsverein Stühlinger fordert alle Stühlingerinnen und Stühlinger, die für eine von der Stadt in Auftrag gegebene Haushaltsbefragung zur Sozialen Erhaltungssatzung ausgesucht wurden, sich daran beteiligen! Abgabetermin ist der 21. März.
Ihre Stühlinger SPD